Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 309

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23.22.24

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben hier eine Regierungsvorlage vor uns liegen, in der es um die Land­arbeiter geht, in der es um eine Konkurrenzklausel geht, in der es um Ausbildung und Familienhospizkarenz geht. Auch das ist wieder ein sehr großes Paket, das zwar vor Weihnachten schöne Sachen unter den Christbaum legt, in dem sich aber auch sehr viele Sachen befinden, die verändert gehören, und das haben die Kolleginnen und Kollegen vorher schon ausgeführt.

Zur Familienhospizkarenz und zur Erweiterung möchte ich sagen, dass es wichtig ist, dass diese Familienhospizkarenz für Kinder länger in Anspruch genommen werden kann; das hat ja auch die Evaluation im Sommer des heurigen Jahres ergeben. Recht herzlich bedanken möchte ich mich beim Kollegen Dietmar Keck, der sich sehr vehement dafür eingesetzt hat, dass auch die Lebensverhältnisse der Österreiche­rinnen und Österreicher in Erweiterungen für die Familienhospizkarenz Eingang finden. (Beifall bei der SPÖ.)

Dennoch ist die Kritik von unserer Seite, dass die Menschen finanziell nicht aus­reichend abgesichert sind, nach wie vor aufrecht, obwohl man jetzt bei einem Fonds Unterstützung bekommen kann, wenn man ein gewisses Einkommen hat. Man muss also sozusagen als Bittstellerinnen und Bittsteller zu einem Fonds gehen und bekommt dort Unterstützung. Das ist meiner Meinung nach noch ein sehr großes Manko, an dem Sie arbeiten und das Sie verbessern müssen, damit die Familien, die für ihre Angehörigen die Pflege und die Begleitung im letzten Lebensabschnitt zum Sterben hin übernehmen, auch eine finanzielle Absicherung haben. (Beifall bei der SPÖ.)

23.24


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. 2 Minuten. – Bitte.

 


 23.24.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Seit Juli 2002 gibt es die Familienhospizkarenz, die absolut notwendig war und ist, und diese wurde nach zwei Jahren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit evaluiert.

Im Mittelpunkt dieser Evaluierung standen jene Personen, die diese Maßnahmen im Zeitraum Juli 2002 bis 2004 in Anspruch genommen haben. Das waren 775 Personen. Mittlerweile sind es weit über tausend Personen.

Insgesamt wurde diese Familienhospizkarenz von den Arbeitnehmern und Arbeitneh­merinnen, hauptsächlich Frauen zwischen 41 und 50 Jahren, positiv aufgenommen und als wertvolles Instrument bei der Begleitung sterbender Angehöriger und schwerst­erkrankter Kinder gesehen.

So gut wie keine Probleme gibt es im betrieblichen Umfeld. Die Mitteilung an den Betrieb über die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz wird mit 92 Prozent weit­gehend als unkompliziert erlebt. Auch 91 Prozent der Arbeitgeber reagierten mit Verständnis.

Mehr als die Hälfte der beanspruchten Zeiträume lag zwischen ein und drei Monaten. Im Mittel betrug die Zeit vier Monate. Die längste Zeit wurde bei schwersterkrankten Kindern beansprucht, 72 Prozent fanden diese maximal sechs Monate als zu knapp bemessen. Es ist daher nun sehr zu begrüßen, dass dem Wunsch vieler Betroffener nach Verlängerung auf neun Monate Rechnung getragen wird. Ich kann diesen Wunsch aus eigener Erfahrung nur bekräftigen. Gerade bei krebskranken Kindern ist es sehr wichtig, dass die Eltern sich über einen längeren Zeitraum intensiv um ihre


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