Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 82

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Wir haben zu diesem Themenbereich gemeinsam mit der Frauenministerin am 25. Ok­tober 2005 einen Roundtable zum Thema Frauenhandel durchgeführt, bei dem die Frau Frauenministerin, ein Vertreter des Innenministeriums, des Außenministeriums, die OSZE-Sonderbeauftragte Frau Dr. Konrad anwesend waren, weiters ein Vertreter der Task Force Menschenhandel, aber auch LEFÖ, weil ich nämlich auch der Meinung bin, dass eine Kooperation mit der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhan­dels besonders wichtig ist. Es war auch eine Vertreterin der International Organisation for Migration anwesend und auch ein Vertreter des International Center for Migration Policy Development.

Wir haben im Rahmen dieses Roundtables auch zukünftige Maßnahmen für den Be­reich des Frauenhandels diskutiert und angesprochen.

Sie haben an mich den Vorwurf gerichtet – es ist als Vorwurf bei mir angekommen, ich weiß nicht, ob Sie es so gemeint haben –, dass in dieser Anfragebeantwortung steht, dass diese Strafbestimmung, soweit sie den Menschenhandel betrifft, aus meiner Sicht ausreichend sei.

Ich kann hier nur für mein Ressort sprechen. Allein nur mit Strafbestimmungen können wir den Menschenhandel nicht in den Griff bekommen, das muss uns klar sein. Wir haben legistisch jetzt alles vorgesehen, damit Menschenhandel in den Griff zu bekom­men ist.

Wo ich Ihnen Recht gebe – und das ist nicht nur für den Bereich des Menschenhandels ein Problem, das ist ganz generell bei Opfern von Gewalt ein Problem –, das ist bei der Frage, ob im Hauptverhandlungsprotokoll – das dem Täter über seinen Anwalt ja zu­gänglich ist – tatsächlich Name, Adresse, Geburtsdatum und alle Informationen über das Opfer drinnen stehen werden. Das werde ich mir sicher anschauen. Das betrifft aber nicht nur den Bereich Frauenhandel, sondern das hängt auch mit dem Projekt „Opfer von Gewalt“ zusammen. Da bin ich mit Ihnen ganz d’accord.

Sie haben auch kritisiert, dass in dieser Anfragebeantwortung steht, dass die Opfer von diesem wirklich scheußlichen Fall – und dazu stehe ich nach wie vor, das ist wirklich meine persönliche Meinung: der Fall mit dem Callgirl-Ring ist wirklich abscheulich – knapp unter 18 Jahre alt waren.

Das ist eine Frage der Beweiswürdigung. Das kommt aus dem heraus, wie es die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Das habe ich nur wiedergegeben. Das ist keine Wer­tung in diesem Zusammenhang gewesen.

Wichtig ist auch – es gibt auch darüber schon Diskussionen, auch in anderen Mitglied­staaten, das haben Sie schon angesprochen –, dass man auch Beitragstäter, sprich Freier, unter strafrechtliche Verantwortung stellt. (Abg. Stadlbauer: Nein, das stimmt nicht!)

Haben Sie nicht das gemeint? (Abg. Stadlbauer: Ich meinte, Opfer beherbergen und befördern!)

Nein, denn Freier zu bestrafen, damit habe ich ein bisschen ein Problem. (Abg. Stadl­bauer: Das habe ich auch nicht gemeint!) Es gibt schon Modelle, wie in Schweden, wo Freier generell bestraft werden. Es gibt jetzt in Deutschland ein Modell, wo man jetzt auch die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten regeln will. Ich sehe da ein Problem mit der Beweisführung, denn da haben wir ein ähnliches Problem wie jetzt wieder mit der Unterbringung.

Bezüglich der Beherbergung ist zu sagen, dass das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz greifen könnte – wie Sie ja wissen, ab 1. Jänner, sollte man das andere Problem mit Oberösterreich, den Konsultationsmechanismus in einem Bereich lösen können. Ich


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