könnte mir aber vorstellen, dass das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz natürlich auch in einem solchen Zusammenhang greifen könnte, denn wenn das Etablissement zum Beispiel eine Gesellschaft wäre, dann könnte man vielleicht darüber auch wieder eine Strafe verhängen. Aber das ist immer, wie gesagt, eine Einzelfallbeurteilung. Da müsste man schauen, ob das hier tatsächlich der richtige Weg wäre.
Zum Zeuginnenschutzprogramm: Danke, ich wusste nicht, dass da nur eine Zeugin daran beteiligt war. Das erschüttert mich selbst, muss ich sagen, denn an und für sich gibt es dieses Programm, und dieses Programm muss auch ausgenützt werden. Und ich erwarte mir persönlich auch große Erleichterungen, speziell auch für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostituierung, durch das mit 1. Jänner 2006 in Kraft tretende Opferschutzpaket, auf Grund dessen jetzt auch juristische und psychosoziale Prozessbegleitung gewährt wird, und wir drängen natürlich im Zusammenhang mit diesem Paket sowohl bei der Polizei als auch bei unseren Staatsanwaltschaften und bei den Gerichten auch vermehrt darauf, dass Opfer von derartigen Taten, sobald das gerichtsanhängig ist oder Anzeige erstattet wurde, die Information bekommen, dass sie beraten werden können. Und dann gibt es auch die Möglichkeit, dass man Opfer in weiterer Folge auch auf dieses Zeugenschutzprogramm aufmerksam macht.
Es ist auch derzeit bereits in Österreich so, dass wir im Bereich des Fremdenrechtes gemeinsam mit der Frau Innenministerin geregelt haben, dass auch für Opfer von Gewalt der Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden kann, und zwar unabhängig vom Aufenthaltstitel des Ankerfremden. Das heißt, dass die Frau in Österreich bleiben darf, auch wenn der Gewalttäter abgeschoben wird. Auch diese Möglichkeit gibt es, das ist vorgesehen im Fremdenrechtspaket, sodass wir hier an und für sich schon ein Regelungsinstrumentarium haben.
Das, was bei diesem Roundtable für Menschenhandel für mich so besonders interessant war, war, dass es aus den unterschiedlichen Ressorts unterschiedliche Problemansatzpunkte gibt. Zum Beispiel die Frau Außenministerin hat jetzt in den Botschaften, vor allem auch der Transitländer und auch der Länder, aus denen diese Frauen kommen, vermehrt Merkblätter aufgelegt, womit man versucht, auch bei der Visa-Ausstellung, da, wo es wirklich darum geht, wie diese Frauen nach Österreich kommen – und dazu braucht es ja im Regelfall auch ein Visum –, vermehrt Augenmerk auch auf die Information dieser Frauen darüber, was sie in den Zielländern erwarten könnte, zu legen.
Wir hatten am 5. und 6. Dezember, also bis gestern Mittag, eine Ministerkonferenz der Justizminister der West-Balkanländer, die teilweise Herkunftsländer, aber auch Transitländer und Zielländer von Menschenhandel sind. Es gab eine Präsentation des Maßnahmenpakets, das eines dieser Länder im Bereich des Menschenhandels bereits derzeit setzt. Auch da werden wir in Zukunft mit diesen Ländern vermehrt zusammenarbeiten.
Bei der letzten Ratsarbeitsgruppensitzung in Brüssel letzte Woche haben wir dieses Maßnahmenpaket der Europäischen Union für den Bereich des Menschenhandels verabschiedet. Das fällt hauptsächlich in das Ressort der Frau Innenministerin. Dort gibt es ein Maßnahmenprogramm, und selbstverständlich werden wir während unserer Präsidentschaft auch in Kooperation mit der Frauenministerin und natürlich in enger Kooperation mit der Frau Innenministerin all jene zusätzlichen Maßnahmen setzen, die im Grunde genommen notwendig sind, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Das ist ein Problem. Das ist nicht nur ein österreichisches Problem – ich sage das ganz bewusst so –, sondern das ist ein europäisches Problem und es geht auch weit über die Europäische Union hinaus. Wir wissen – auch diese Zahlen stammen von der Task Force Menschenhandel –, dass die Opfer des Jahres 2004 primär aus Rumänien,