Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 84

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Bulgarien, Weißrussland, sogar aus Ungarn, der Slowakei, aus Litauen, Moldawien, Polen, Nigeria, der Dominikanischen Republik, der Ukraine, aus Algerien, Russland, Thailand, aber auch aus Uruguay gekommen sind. Sie sehen, hier gilt es, eine enge Kooperation zwischen den Herkunftsländern, Transitländern und Zielländern zu erar­beiten.

Es gibt eine Ausnahme bezüglich der generellen Frage des Opferschutzes, die Sie mit der Hauptverhandlung genannt haben, also ob die Namen dieser Opfer tatsächlich drinnen stehen. Das ist ein zusätzlicher Aspekt. Da bin ich ganz auf Ihrer Seite, das muss man sich anschauen. Aber zumindest gibt es jetzt die legistischen Rahmenbedin­gungen, soweit es die Straftatbestände anlangt; was mein Ressort primär betrifft, so sind sie derzeit schon geregelt. Diesbezüglich hat der hohe Nationalrat in dieser Legis­laturperiode bereits die wesentlichen Aspekte beschlossen.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass man diese Themen auch weiter diskutiert. So publicityträchtige Fälle wie der Fall mit dem Callgirl-Ring tragen sicherlich auch dazu bei. Vor allem ist mir natürlich eine besondere Sensibilisierung der Richter und Staats­anwälte für derartige Fälle ganz besonders wichtig, denn auch das fällt in meinen Auf­gabenbereich in meinem Ressort. – Ich rede schon wieder zu lange, oder?

Gerade der Fall mit dem Callgirl-Ring hat gezeigt, wie wichtig auf der einen Seite das Aufsichtsrecht der Staatsanwälte in diesen sehr sensiblen Bereichen ist, auf der ande­ren Seite brauchen wir ganz generell für Richter und Staatsanwälte, gerade was den Bereich des Opferschutzes anlangt, aber speziell auch für die Opfer von Menschen­handel besondere Schulungen. Und das wird geschehen. – Vielen Dank für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abge­ordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Riener. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Groß­ruck – in Richtung SPÖ –: Sie machen eine Debatte über eine Anfragebeantwortung und dann ist niemand da!)

 


15.23.12

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Menschenhandel, speziell der Frauenhandel, ist weltweit ein großes Problem. Wir von der ÖVP nehmen dieses Pro­blem sehr ernst. Vom Menschenhandel betroffen sind, wie Kollegin Stadlbauer schon ausgeführt hat, nahezu 100 Prozent Frauen, Frauen, die vorwiegend zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus Osteuropa in den Westen gelockt werden. Verbunden damit sind oft Freiheitsentzug, Körperverletzung, Passentzug, Folter et cetera. Die Opfer kommen zu rund einem Drittel aus Rumänien, weitere Opfer stammen unter anderem aus Bulgarien, Weißrussland, Ungarn, der Slowakei, aus Litauen, Moldawien und Po­len.

Seit Jahren gibt es Bemühungen, dem Frauenhandel entgegenzutreten. Eine Grund­lage dafür ist der neue § 104a im Strafgesetzbuch, in dem eine allgemeine und umfas­sende Strafbestimmung gegen den Menschenhandel geschaffen wurde. Weiters wur­den spezielle Maßnahmen zum Opferschutz besonders verstärkt. Im Bereich der Si­cherheitsbehörden wurde vom Bundesministerium für Justiz empfohlen, dass Akten­bestandteile von der Akteneinsicht auszunehmen sind, wenn eine Schädigung der Betroffenen oder Dritter zu befürchten ist. Also Adressen und Namen der Opfer liegen für die Täter nicht auf.

 


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