Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 122

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Arbeitsplatz Fuß zu fassen, dort tätig zu werden und ihr Wissen vermehrt einzusetzen. Im Bericht wird auch angeführt, dass da jetzt so viel getan worden ist wie noch nie, um Frauen an den Universitäten zu fördern und ihnen Anreize zu bieten, um die Zahl der Professorinnen zu erhöhen, ihnen aber auch in außeruniversitären Bereichen Anreize zu bieten, Netzwerke zu bilden und auch Expertinnen-Datenbanken zu errichten, um den Frauen in Forschung und Entwicklung ein besseres Standbein zu verschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, einerseits ist es wichtig, finanzielle Mittel in die For­schung fließen zu lassen, aber nicht viel weniger wichtig sind Strukturreformen. Und eine sehr erfolgreiche Strukturreform war ja die Gründung der Forschungsförderungs­gesellschaft. Ein weiterer Schritt ist heute die Novellierung dieses Gesetzes, wodurch es wieder zu einer Strukturreform, zur Bereinigung eines Richtlinien-Dschungels kommt, der es erschwert hat, die Anträge und die Richtlinien für Förderprogramme auszuarbeiten. – In Zukunft soll es mehr Klarheit bei der Abwicklung und Durchführung von Förderprogrammen geben.

Da wiederum wundert es mich, warum Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, da nicht mitgehen können. Dass Sie gegen eine effiziente Struktur­reform stimmen, die eine Vereinfachung darstellt und bessere und schnellere Entschei­dungen für Förderungen ermöglicht, ist schon sehr, sehr verwunderlich.

Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, um die große Anzahl der Entscheidungen für Förderungen schneller treffen und damit die Erledigung von Förderungsanträgen rascher und effektiver durchführen zu können, sollen die Bun­desministerin und der Bundesminister die Möglichkeit erhalten, dafür Abwicklungsstel­len einzusetzen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann und Dr. Kurt Grü­newald, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (1074 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das For­schungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (1251 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 7, § 12 Abs. 2 Zif 6 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgen­der Satzteil angefügt:

„Allfällige Voraussetzungen für eine Ermächtigung zu Förderungsentscheidungen.“

2. In Ziffer 7 erhält § 16 die Bezeichnung „§ 16 (1)“.

3. In Ziffer 7 § 16 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Zur Entscheidung kann die jeweilige Bundesministerin oder der jeweilige Bundes­minister im Rahmenvertrag gemäß § 12 die Abwicklungsstelle ermächtigen, sofern ausreichende Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Abwicklungsstelle vorhanden sind. In diesem Fall entscheidet die Abwicklungsstelle im Namen und auf Rechnung des Bundes.“

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Sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ich würde mir das noch einmal überlegen, denn diese Strukturreform setzt wieder einen weiteren und guten


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