Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 155

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1160 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist das die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anreize für Fahrge­meinschaften.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

19.17.0123. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1170 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (1233 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 23. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

 


19.17.19

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Novelle werden wir nicht die Zustimmung ge­ben, aber ich sage gleich dazu, nicht, weil wir grundsätzlich gegen die Ausschreibun­gen von Konzessionen oder Verkürzungen von Konzessionen sind, sondern weil wir meinen, dass das ein Thema ist, das mit dem gesamten Nahverkehrskonzept in einem geregelt werden soll. Es gibt ja bereits eine Regierungsvorlage, die in Begutachtung gegangen ist, das österreichische Nahverkehrsrecht neu zu ordnen.

Das Ganze basiert auf einer massiven Kritik des Rechnungshofes, der im Bereich des Regionalverkehrs Ineffizienz, mangelnde Transparenz von Datengrundlagen sowie das Fehlen von verkehrspolitischen Zielen festgestellt hat.

Bei der Landeshauptleutekonferenz, bei der dieses Thema unter der Leitung von Lan­deshauptmann Dr. Haider diskutiert wurde, ist zwar Gesprächsbereitschaft gezeigt worden, aber der aktuelle Entwurf des Herrn Bundesministers Gorbach hat keine Zu­stimmung gefunden, auch mit der Argumentation, dass sich der Bund nicht grundsätz­lich aus der Verantwortung für den öffentlichen Nahverkehr verabschieden darf.

Es gibt zu dieser Vorlage auch vom Städtebund eine sehr negative Stellungnahme, wo die Kritik herrscht, dass höhere Overheadkosten durch kürzere Konzessionslaufzeiten entstehen können, dass eine Abstimmung auf administrative statt auf funktionale Stadt­grenzen vorgesehen ist, dass auch bei der Vergabe von Konzessionen, die über Lan-


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