Ich bitte jene Damen
und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf
ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch
in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Schließlich gelangen
wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gelegenheitsverkehrs-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1160 der
Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf
sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist das die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich
zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in
dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr
zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Anreize für Fahrgemeinschaften.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1170 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (1233 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.
19.17
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Novelle werden wir nicht die Zustimmung geben, aber ich sage gleich dazu, nicht, weil wir grundsätzlich gegen die Ausschreibungen von Konzessionen oder Verkürzungen von Konzessionen sind, sondern weil wir meinen, dass das ein Thema ist, das mit dem gesamten Nahverkehrskonzept in einem geregelt werden soll. Es gibt ja bereits eine Regierungsvorlage, die in Begutachtung gegangen ist, das österreichische Nahverkehrsrecht neu zu ordnen.
Das Ganze basiert auf einer massiven Kritik des Rechnungshofes, der im Bereich des Regionalverkehrs Ineffizienz, mangelnde Transparenz von Datengrundlagen sowie das Fehlen von verkehrspolitischen Zielen festgestellt hat.
Bei der Landeshauptleutekonferenz, bei der dieses Thema unter der Leitung von Landeshauptmann Dr. Haider diskutiert wurde, ist zwar Gesprächsbereitschaft gezeigt worden, aber der aktuelle Entwurf des Herrn Bundesministers Gorbach hat keine Zustimmung gefunden, auch mit der Argumentation, dass sich der Bund nicht grundsätzlich aus der Verantwortung für den öffentlichen Nahverkehr verabschieden darf.
Es gibt zu dieser Vorlage auch vom Städtebund eine sehr negative Stellungnahme, wo die Kritik herrscht, dass höhere Overheadkosten durch kürzere Konzessionslaufzeiten entstehen können, dass eine Abstimmung auf administrative statt auf funktionale Stadtgrenzen vorgesehen ist, dass auch bei der Vergabe von Konzessionen, die über Lan-