Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 117

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Zweitens, das ist allen bekannt: Durch die vorhergegangene Schließung von Post­ämtern ist es notwendig geworden, ein modernes Gesetz zu schaffen, das es dem Minister, dem Ministerium ermöglicht, tatsächlich einzugreifen, wenn Postamts­schließun­­gen unberechtigt erfolgen. Sie wissen genau, dass wir mit dem alten Gesetz nicht in der Lage waren, drohenden Postamtsschließungen wirkungsvoll entgegen­zutreten. Mit diesem neuen Gesetz ist das möglich. Auf Grund dieses Stufenbaus ist es erstens möglich, dass wir Behauptungen der Post, dass ein Postamt nicht koste0n­deckend geführt wird, entgegentreten, indem wir sagen, dass das ein unabhängiger Sachverständiger prüfen soll. Das war ja das, was in erster Linie die Bürgermeister moniert haben, indem sie gesagt haben, dass die Zahlen, die ihnen vorgelegt werden, nicht stimmen. – Jetzt: unabhängige Prüfung.

Es ist dem Minister nun möglich, die Schließung einzelner Postämter zu untersagen. – Das war laut altem Gesetz auch nicht möglich. Das ist durch das neue Gesetz nunmehr möglich. Es gibt auch die Möglichkeit des Ministers, bescheidmäßig, quasi präventiv eine geplante Schließung zu untersagen, also sozusagen in Form einer einstweiligen Verfügung. Auch das steht im Gesetz drinnen.

Wenn die Post AG tatsächlich Postämter schließen möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann hat sie einen ganz genau vorgegebenen Stufenbau einzu­halten. Und danach gibt es genügend Möglichkeiten auch von Seiten des Ministers, ungerechtfertigten Schließungsplänen tatsächlich entgegenzuwirken.

Meine Damen und Herren! Noch etwas, weil Abgeordneter Heinzl das Thema Haus­brieffachanlagen, zu gut Deutsch Postkästchen, angesprochen hat. In diesem Gesetz haben wir auch Folgendes verankern und normieren können: Wer die Postfächer nicht rechtzeitig umstellen kann, der wird nicht sofort bestraft, sondern es wird ihm eine Frist gesetzt, einige Monate bis zu einem halben Jahr, innerhalb derer die neuen Postfächer dann auch tatsächlich installiert werden können.

Noch etwas: Mich wundert es sehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Sozialdemokratische Partei nicht auf die Konsumentenschutzbestimmungen, also auf einen wichtigen Bereich dieses neuen Postgesetzes, eingeht. Genau das war es, was die Arbeiterkammer wollte. Abgeordneter Kollege Maier, genau das ist es, worauf wir eingegangen sind: Mitarbeiter eines Postdienstes müssen deutlich gekennzeichnet sein! Also nicht mehr die Turnschuhbrigaden, die im Stiegenhaus einfach hin und her marschieren, wo man nicht weiß, ob sie zu einem Postdienst gehören oder nicht – nein, sie müssen deutlich gekennzeichnet werden!

Zweitens: Deutliche Kennzeichnung der Postsendungen durch den Postdienstleister – das ist auch ein wichtiger Beitrag und konsumentenfreundlich!

Drittens: Bei Hinterlegungen darf der Hinterlegungsort nicht unangemessen weit ent­fernt sein. Alle privaten Postdienstleister, die glauben, in Österreich als Postdienst­leister auftreten zu müssen, müssen halt ein entsprechendes Netz zur Verfügung stellen.

Viertens: Jeder Anbieter von Postdiensten hat ein Beschwerdemanagement einzu­richten. Es ist doch wohl recht und billig, dass sich heute der Konsument, der das Post­stück erhält, tatsächlich, wenn er Beschwerden hat, auch an eine kompetente Stelle des Postdienstleisters wenden kann. – Das ist also das neue Gesetz.

Zuletzt noch eine konsumentenfreundliche Bestimmung: Jeder Postdienst hat auch seine allgemeinen Geschäftsbedingungen offen zu legen und dem Konsumenten mit Qualitätsangaben, mit Quantitätsangaben mitzuteilen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist nicht dafür da, dass man Parteipolitik betreibt, sondern dieses Gesetz ist ein modernes Gesetz, es ist ein gutes


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