Begründungen zu erklären versuchen. Kollege Regler hat sogar Wien als Krücke genommen, wo man sich mit den Geschwindigkeiten in einem ganz anderen Sicherheitsbereich bewegt als bei 160 km/h oder 180 km/h.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, dass der Nationalrat, wenn der Bundesrat in dieser Sache Einspruch erhebt, wieder einmal so „locker vom Hocker“ über die Länderkammer drüberfährt und sogar versucht, mit einer Fristsetzung bis 24. Februar durchzupeitschen, dass man in Österreich maximal 180 km/h fahren darf, was noch dazu völlig unnötig ist, weil die derzeitige Rechtslage eine klare ist: Auf Autobahnen sind 130 km/h erlaubt. Dieses Limit darf bis zu 50 km/h überschritten werden. Wenn man noch schneller fährt, dann ist der Führerschein weg.
Sie haben jetzt ein Problem, weil Herr Gorbach mit seinen 160 km/h vorgeprescht ist. Dann sind Sie irgendwann draufgekommen, dass sich das nicht ausgeht, bei der derzeitigen Rechtslage würde der Führerschein dann nicht bei einer Geschwindigkeit von 180 km/h, sondern erst bei über 210 km/h entzogen werden, und daher müssen Sie die Notbremse ziehen! (Abg. Mag. Regler: So ist es! Ziehen Sie mit!) Es ist meines Erachtens ein bisschen lächerlich, wie die ÖVP versucht zu argumentieren.
Ich frage mich überhaupt, warum eine Teststrecke eingerichtet wird! Getestet wurden Geschwindigkeiten genug, meine Damen und Herren! Was wollen Sie eigentlich testen? Experiment am Menschen? Wollen Sie testen – Kollege Missethon, weil Sie die Airbags erwähnt haben –, wie die Airbags aufgehen, wenn man Unfälle hat? Ist es schön, das zu testen, meine Damen und Herren? – Da wäre ich an Ihrer Stelle bei der Argumentation schon ein bisschen vorsichtiger. Oder wollen Sie neu erfinden, dass man bei 160 km/h wesentlich mehr Feinstaub erzeugt als bei 130 km/h? Oder wollen Sie testen, dass es bei 160 km/h weniger oder mehr CO2 gibt? – Ich denke, das sind keine Testmöglichkeiten, all das ist bekannt.
Auch bezüglich des Lärms ist alles klar:
Sie wollen es offensichtlich lauter haben auf den Autobahnen, denn ein PKW, der
160 km/h fährt, erzeugt doppelt so viel Lärm wie ein PKW, der
130 km/h fährt. Das muss man auch bedenken! Warum soll das sein? (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Ist das der Herr, der für 150 ist?)
Bezüglich des Risikos von Unfällen: Ja, Gott sei Dank ist die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle etwas zurückgegangen! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Kollege Eder, haben Sie nicht gesagt, Sie können sich 150 vorstellen, in einem Interview in der Steiermark?) Aber wenn es zu tödlichen Verkehrsunfällen kommt, zeigt sich, dass zu 36 Prozent die Fahrgeschwindigkeit die Ursache bei tödlichen Verkehrsunfällen ist. Das heißt, wenn man schnell fährt, ist die Wahrscheinlichkeit, einen tödlichen Unfall zu haben oder einen Unfall mit Todesursache, wesentlich größer, als wenn man langsamer fährt. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) – Ich finde es schon bezeichnend, dass die Kolleginnen und Kollegen des BZÖ das sehr lustig finden und sehr über die Ausführungen lachen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja lächerlich!)
Außerdem haben wir dazugesagt, dass dies
bei dreispurigen Autobahnen vorstellbar ist. Das wollte Herr Gorbach
ursprünglich auch so. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was ist das für
ein Unterschied?) – Das ist ein wesentlicher Unterschied (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Beim Lärm?), und bezieht sich auf bestimmte
verkehrsmögliche Voraussetzungen! Auch Minister Gorbach wollte das bei
dreispurigen Autobahnen haben, er hat aber keinen Landeshauptmann gefunden (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Das stimmt ja nicht!), Kollege, in dessen
Bundesland dreispurige Autobahnen sind, die das zugelassen hätten! Und dann
ist er in seiner Not – wie immer – zu seinem Landeshauptmann Haider
gegangen, der gesagt hat: Super, das machen wir schon! Wir haben eine Strecke,
jetzt haben wir sie zweispurig, und dort können wir entsprechend rasen. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Das bricht zusammen!)