Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 49

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ohne schon einen Wohnort in Österreich zu wählen, die Übersiedlung vorzunehmen und so weiter.

Dieses virtuelle Lehren ist eines, das modellhaft für e-learning und hochschul­didak­tische Zukunftsvorschläge gelten kann. Also: Dank an die Universität Graz, dass sie vorausdenkend gehandelt hat.

Auch die Universität Wien dachte in Hinsicht auf dieses EuGH-Urteil, das den Hoch­schulzugang neu regelte, voraus: Die Verantwortlichen haben sich angesehen, wie der Terminkalender und die Sitzungen aussehen und wie sie mit der Festlegung der Inskriptionsfrist beginnen könnten. Auch da sage ich herzlichen Dank! Das war eine kluge, maßvolle, angemessene Reaktion.

Man hat aber gewusst, dass sowohl die Variante Graz als auch die Variante Wien nach dem entsprechenden Urteil, wenn man die Begründung für das Urteil gesehen hat, revidiert werden müssen.

Die Universität Innsbruck hat gemeint: Wir sehen überhaupt zu. Wir liegen geo­gra­phisch an einer Stelle, wo wir uns hinsichtlich der Frage des Zugangs internationaler Studierender ohnedies immer offener gehalten haben. Wir werden sehen, wie sich die Anmeldung und das Interesse der deutsch sprechenden Studierenden gestalten wird.

Da hat die SPÖ, da hat Broukal immer schon gewusst, wie es kommen wird bezie­hungsweise wie man durch Intervention jemanden von irgendeinem Urteil noch überzeugen oder abbringen könne. Wir stehen zu einer Rechtstradition, wo die obers­ten Gerichtshöfe ihr Urteil ohne politische Intervention der nationalen Parlamente fällen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Das heißt, hier hat sich bereits ein Zickzackkurs abgezeichnet – die Reaktion einmal zu früh, einmal zu spät, einmal falsch, einmal richtig. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jaro­lim.) – Herr Dr. Jarolim, Sie sollten sich mit einem Thema beschäftigen, bevor Sie sich dazu äußern. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Diskussion ist weitergegangen, nachdem wir uns mit dem Urteil beschäftigen konnten. Die Hypothese, die dem Urteil zugrunde lag, besagte, die österreichische Studierendenlandschaft, die Homogenität des Bildungswesens würde durch das Urteil nicht gestört, nicht irritiert. In der Tat, erst die Empirie, die Anmeldungen haben nach­gewiesen, dass die Homogenität, die Einheitlichkeit, die Medizinerversorgung in der österreichischen Studierendenlandschaft gestört war. (Abg. Dr. Jarolim: Das war ja vorhersehbar!)

Es haben höchste Beamte, auch der SPÖ nahe stehende und BSA-Mitglieder gesagt: Es wird nicht so arg werden, der Zustrom wird nicht in dem Maße erfolgen, wie sich das Unkenrufer erwarten. Der Bundeskanzler lag also vollkommen richtig damit, nicht zu übertreiben. Niemand konnte mit Sicherheit sagen, wie die Zahl der Interessenten ausschauen wird.

Der Zickzackkurs des Kollegen Broukal ging weiter, am 16. Dezember 2005 sagte er: Rückkehr zur alten Regelung. – Es war aber selbst unter rechtskundlich naiven Per­sonen klar, dass das nicht gehen wird. (Abg. Dr. Fekter: Sehr schwach!)

Am 24. Jänner 2006 forderte er die Herkunftslandsregelung für das Medizinstudium, also ungefähr das, was wir jetzt beschließen werden. – Warum stimmt er dann nicht zu? (Abg. Dr. Fekter: Er hat gesagt, es kommen eh keine!)

Gusenbauer sagte am 30. Jänner 2006: So könnte es gehen. Regelung auf euro­päischer Ebene, einziger Ausweg.

 


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