Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 55

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um 27 Prozent gestiegen, und die Anzahl der Absolventen ist um 23 Prozent gestiegen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich meine, das ergibt ein sehr, sehr positives Bild über die Arbeit unserer Universitäten, über die Entwicklung unserer Universitäten. Wir haben seit 2002 die Implementierung des neuen Universitätsgesetzes, das übrigens in aller Welt Anerkennung findet. Es werden sehr viele Ersuchen an uns gerichtet, einen Referenten zu entsenden, der dieses neue Universitätsgesetz darstellt. Manche Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, besonders Rektoren und Rektorinnen, haben schon gemeint, sie würden sich freuen, hätten sie ein derartiges Universitätsgesetz, hätten sie vor allem derartige Zukunftsperspektiven wie die österreichischen Universitäten.

Die österreichischen Universitäten haben in den letzten Jahren mit der Struktur­för­derung, mit der Infrastrukturförderung, mit den Vorziehprofessuren 15,6 Prozent Er­höhung ihres Gesamtbudgets erfahren. Für die Budgetjahre 2007, 2008, 2009 haben wir mit der Rektorenkonferenz, dem Finanzminister und dem Herrn Bundeskanzler bereits eine weitere eklatante Erhöhung unterzeichnet. Die Universitäten werden in den nächsten Jahren 525 Millionen € mehr an Globalbudget erhalten – eine Steigerung um 11 Prozent –, sie werden 500 Millionen € für die Modernisierung der Gebäude erhalten, und sie haben die Zusicherung, dass es keine Budgetbindung gibt. Das, meine Damen und Herren, sind gute Zukunftsaussichten für die österreichischen Universitäten. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Natürlich ist es uns ein besonderes Anliegen, den jungen Menschen Studienplätze zu sichern, vor allem den jungen Menschen in Österreich Studienplätze zu sichern. Wir haben deshalb auch sofort nach dem EuGH-Urteil reagiert und vorsorglich das Universitätsgesetz ins Parlament gebracht. Wir hätten nämlich am 8. Juli überhaupt nichts machen können, wenn das Universitätsgesetz nicht schon im Parlament einge­bracht gewesen und aufgelegen wäre. Wir haben eine Regelung auf zwei Jahre und auf drei Studienanfänge befristet beschlossen. (Abg. Broukal: Auf acht Studiengänge, nicht auf drei!) Wir haben gesagt, wenn es notwendig ist, können die Universitäten Zulassungsbestimmungen beschließen und durchführen. Wir haben einen zweijährigen Beobachtungszeitraum festgelegt, den wir evaluieren werden, um festzustellen: Wie haben sich denn die Studierenden-Ströme entwickelt?

Meine Damen und Herren, die angespannte Lage beim Medizinstudium war in aller Munde, das Thema ist in ganz Europa diskutiert worden, aber: Wie entwickelt sich die Situation in den anderen Numerus-clausus-Fächern? Das kann man auf Grund des Herbstsemesters 2005 definitiv nicht feststellen! Das heißt, wir müssen etwas Geduld haben und diesen zweijährigen Beobachtungszeitraum sehr ernst nehmen – auch zum Wohle unserer Studierenden. Deswegen meine ich, dass wir gemeinsam diesen zwei­jährigen Begutachtungszeitraum beobachten sollten, unsere Schlüsse ziehen und dann sagen sollten, wie wir weiter vorgehen.

Nun zur Medizin: Wer das EuGH-Urteil wirklich gelesen hat – und ich nehme an, dass die Wissenschaftssprecher unter Ihnen es von vorne bis hinten durchgelesen haben –, der hat erfahren, dass der EuGH folgende Ziele als ganz wichtige Ziele erkannt hat:

Es darf die Mobilität der Studierenden nicht gestört werden,

es darf keine Diskriminierung auf Grund der Nationalität geben,

es dürfen keine prophylaktischen Zahlen, sondern es müssen tatsächliche Zahlen genannt werden, und

es müssen viertens Maßnahmen gesetzt werden, die verhältnismäßig sind, die nicht übertrieben sind.

 


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