Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 174

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Seit zwei Jahren wird der Zivildienstbereich intensiv im Parlament behandelt: 2004 die Einrichtung einer Reformkommission, 2005 die Zivildienstnovelle, die eine wesentliche Verbesserung gebracht hat, eine Verkürzung des Zivildienstes von zwölf auf neun Monate, und heute das Zivildienstgesetz 2006. Was mich besonders freut, ist, dass jetzt ein sehr positives Endergebnis vorliegt, das auch von allen Fraktionen im Hohen Haus mitgetragen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was beinhaltet das heutige Gesetz, die heutige Vorlage? – Wiederum wesentliche Verbesserungen sowohl für die Zivildienstleistenden als auch für die Trägerorgani­sationen. Der Bund, der Staat hebt die Pauschalen für die Trägerorganisationen um 80 € pro Monat an, und zwar für die Blaulichtorganisationen von 500 € auf 580 € und für die Sozialeinrichtungen von 310 € auf 390 €. Bereits mit 1. Jänner dieses Jahres wurden die Pauschalen um 70 € angehoben. Das haben wir im vergangenen Juli beschlossen. Also insgesamt in einem Jahr gab es für die Trägerorganisationen eine Anhebung der Pauschalen um 150 €!

Unsere Frau Bundesministerin Prokop hat diese Einigung mit den Trägerorgani­sa­tionen erzielt, und das meiner Meinung nach in einer sehr hervorragenden Art und Weise, weil die Träger in mehrfachen Runden und Gesprächen mit eingebunden wurden. Stellvertretend für die Trägerorganisationen, Frau Bundesministerin, darf ich mich für diese Art der Vorgangsweise ganz, ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Geld gibt es zusätzlich auch rückwirkend per 1. Feber 2006, weil seither die Verpflegungsverordnung in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung hat Frau Bundes­ministerin Prokop dem Verfassungsgerichtshofurteil vom Herbst 2005 voll und ganz Rechnung getragen. Es gibt entweder die Naturalverpflegung für die Zivildiener oder die Ausbezahlung von bis zu 13,60 € pro Tag. Es sind Abschläge möglich: minus 15 Prozent bei gleich bleibendem Dienstort oder jeweils minus 10 Prozent, wenn entweder eine Kücheneinrichtung vorhanden ist oder eine geringe körperliche Tätigkeit vorliegt.

Mit diesem Gesetz werden auch die Altforderungen der Zivildiener mit erledigt. Die Zivildiener, die von 2001 bis 2006 tätig waren, haben bis sechs Monate nach Inkraft­treten dieses Gesetzes die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Trägerorganisationen zahlen die Differenzbeträge nach Bescheid aus und können bis zu 4,20 € vom Bundesministerium für Inneres zurückfordern.

Ein Beispiel eines Zivildieners, der beim Roten Kreuz tätig war: 6 € wurden von der Organisation ausbezahlt. Laut der neuen Verordnung bekommt ein Zivildiener beim Roten Kreuz jetzt 10,20 €. Der Differenzbetrag macht also 4,20 € aus; das multipliziert mit 365 Tagen ergibt einen Betrag von 1 533 €. – Insgesamt werden mit diesem Gesetz 100 Millionen € für die Zivildiener zur Verfügung gestellt.

Was bedeutet die zukünftige Regelung? – Die ist mir ebenfalls besonders wichtig. – Wiederum am Beispiel eines Zivildieners beim Roten Kreuz in Oberösterreich: Er bekommt mit Februar 2006 um 200 € mehr als im Februar des Vorjahres, und zwar um 74 € mehr durch die Anhebung der Grundpauschale und 126 € plus durch die Anhebung des Verpflegsgeldes. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist wirklich eine tolle Leistung für unsere Zivildiener. Dieses Gesetz bedeutet auch für die Trägerorganisationen ein sehr gutes Ergebnis. Das steht im Gegensatz zu den Anträgen der Opposition, und das möchte ich abschließend wirklich noch hervorheben. Wir haben diese gestern im Ausschuss behandelt, und das SPÖ-Kostenteilungsmodell hätte beinhaltet, dass die Trägerorganisationen 8 bis 9 € pro Tag bezahlen sollen. Das macht zwischen 240 und 270 € aus. Die Grünen haben gesagt, dass die Träger­organisationen 350 € pro Monat bezahlen sollen. Unser Vorschlag lautet: Bei uns


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