Anforderungen in
Zukunft zu erfüllen. Ich denke, dass wir für diesen Bereich gemeinsam sagen
können, dass das Steuergeld vernünftig verwendet wird. Es gibt andere
Gelegenheiten, wo man das Gegenteil zu sagen hat, aber in diesem Fall dürfen
wir, so denke ich, einheitlich sagen, das Geld ist gut angelegt, wir danken
gemeinsam noch einmal.
Wenn man sich den
Bericht genauer ansieht, so fallen doch einige Dinge auf, die nicht
unwidersprochen bleiben sollten. So führt Herr Volksanwalt Stadler zum Beispiel
im Bereich für Justiz unter „Allgemeines“ Folgendes an:
„Generell negativ
ist aufgefallen, dass seit dem Wechsel an der Spitze des Ministeriums die
verfassungsrechtlich vorgesehene Unterstützung der VA durch das BMJ
nachgelassen hat. Beispielsweise sei darauf hingewiesen, dass es nunmehr der VA
erschwert ist in Gerichtsakten Einsicht zu nehmen. Wurden früher solche Akten
der VA problemlos im Wege des BMJ übermittelt, vertritt das BMJ nunmehr die
Auffassung, dass eine Gewährung der Akteneinsicht ein Akt der unabhängigen
Rechtsprechung sei, welcher nur vom zuständigen Richter gewährt werden könne.
Diese Haltung widerspricht eindeutig der verfassungsrechtlichen Anordnung des
Art. 148b Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz.“
Ich denke, wenn solche Dinge für die
Zukunft einreißen, dann sollten wir schon beizeiten darüber nachdenken, ob wir
nicht die Schienen besser so zu legen haben, dass die Volksanwaltschaft ungehindert wird arbeiten
können.
Nächster Punkt,
Kolleginnen und Kollegen: Herr Volksanwalt Kostelka stellt fest:
„Verbrechensopfergesetz – unzureichende Hilfe für die Opfer von
Straftaten“.
Nicht oft, aber
doch ist es der Fall, dass letztendlich Unterstützungen, die für Opfer von
Verbrechen hätten herangezogen werden können, verspätet angefordert werden und
somit auch teilweise verfallen. Dagegen etwas zu tun sind wir aufgefordert.
Die legislative
Anregung der Volksanwaltschaft zum Beispiel an das Bundeskanzleramt bezüglich
Angleichung der Verjährungsfrist nach dem Amtshaftungsgesetz –
zehn Jahre – an die Verjährungsfrist nach dem bürgerlichen
Recht – 30 Jahre – wurde bisher nicht aufgegriffen.
Die
Erarbeitung – und das ist wichtig – von Leitlinien zur
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung oder einzelner Bundesminister ist
zwar von der Volksanwaltschaft empfohlen und angeregt worden, hat aber bei den
zuständigen Stellen keinen Widerhall gefunden.
Wenn Kollege
Bösch zum Beispiel meint, beim Österreich-Konvent wäre es vermehrt möglich
gewesen, gestaltend mit einzuwirken, darf ich festhalten: Die Sozialdemokraten
sind nicht dagegen, dass die Befugnisse der Volksanwaltschaft ausgeweitet
werden sollen (Abg. Dr. Fekter: Sicher! – Abg. Scheibner:
Sie haben gesagt, dass jeder Konsens aufgehoben ist! Sie haben Ihre Vertreter
im Regen stehen gelassen!), die
Frage ist nur, meine Damen und Herren, was der Effekt aus Ihren
Vorhaben letztendlich ist. Wenn wir eine Behinderung der Volksanwaltschaft
daraus erkennen, sind wir dafür nicht zu gewinnen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.36
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.
20.37
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich habe in diesem Bericht der Volksanwaltschaft gefunden, dass eine Enquete abgehalten wurde zum