Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 225

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Ausbildungskosten anbelangt. (Abg. Öllinger: Eine Verschärfung!) Da ist für mich ja nicht nachvollziehbar, warum sich Herr Abgeordneter Leutner – er ist ja jetzt leider nicht mehr im Saal (Ruf bei der SPÖ: Er sitzt eh da!); ah doch –, ich spreche ihn jetzt auch als leitenden Sekretär des ÖGB an, besonders darauf kapriziert, dass jetzt die Frist für die Rückerstattung von Ausbildungskosten von drei auf fünf Jahre verlängert worden sei, dies auch deswegen, weil ich Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Leutner, schon im Ausschuss ein im ÖGB-Verlag, nicht etwa in einem anderen Verlag, meine Damen und Herren, sondern im Verlag des Österreichischen Gewerk­schafts­bundes erschienenes Lehrbuch zum Thema Arbeitsrecht von Schwarz/Lösch­nigg zitieren durfte und konnte.

Hier ist ausdrücklich formuliert – und ich zitiere wörtlich –: „Als Richtwert für die zuläs­sige Bindungsdauer sind drei bis fünf Jahre anzunehmen.“ – Ich habe es im Ausschuss vorgelesen, ich trage es Ihnen noch einmal vor. (Abg. Öllinger: Ja und? Das ist nicht die Bibel! Drei bis fünf Jahre!) In Ihrem eigenen Verlag erschienen: ein anerkanntes Lehrbuch und Leitwerk von Schwarz/Löschnigg. Es waren bis jetzt drei bis fünf Jahre und sind jetzt gesetzlich fixiert ebenfalls drei bis fünf Jahre (Abg. Öllinger: Jetzt fünf bis acht Jahre! Nein!), wobei im Regelfall drei Jahre anzunehmen sein werden und nur im Ausnahmefall fünf Jahre, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja nicht! Sie verdrehen alles, Herr Minister! Jetzt sind es fünf bis acht Jahre!)

Herr Abgeordneter Öllinger, auch wenn die Zeit schon vorgeschritten ist, darf ich noch­mals in Erinnerung rufen: Wir haben klargestellt, dass die acht Jahre lediglich für Spezialausbildungen für Piloten, zum Beispiel für Militärpiloten, vorgesehen sind. (Abg. Öllinger: Was sagt das Buch? – Drei bis fünf Jahre!) Deswegen, weil Sie jetzt nicht Recht haben, hilft es auch nicht, dass Sie Ihre Zwischenrufe verstärken und in der Lautstärke deutlich erhöhen. Darauf ist in den Erläuterungen auch so verwiesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dementsprechend auch hier ein klarer Vorteil für Österreichs Arbeitnehmer. Sie wissen jetzt, woran sie sind. Das, was bisher aus Judikatur, Rechtsprechung und Lehre zusammengeklaubt werden musste, haben jetzt die Abgeordneten mit einem Initiativantrag – hinter dem ich stehe und auch mein Haus steht – deutlich verbessert. Dementsprechend sind beides Maßnahmen, die in Wirklichkeit die Sicherheit und die Interessen der Arbeitnehmer dieses Landes verbes­sern, sowohl was Ausbildungskosten und deren Rückersatz anbelangt, als auch was die Frage der Konkurrenzklausel anbelangt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. (Abg. Grillitsch – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Keck –: AMAG-Bericht!)

 


21.23.41

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Kollege Tancsits hat in seiner Rede zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und zum Angestelltengesetz gesagt, die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft verschleudern Gelder bei der AMAG.

Kollege Tancsits, ich hätte mir von einem Mitglied einer Regierungspartei, die Verant­wortung zeigen soll, wirklich nicht erwartet, dass solch eine Aussage kommt, denn man müsste auch sagen, was bei der AMAG wirklich passiert ist. Ein 40-Prozent-Eigen­tümer möchte seine Anteile verkaufen. Das ist legitim und sein gutes Recht, aber er würde für seine Anteile mehr Geld bekommen, wenn er es noch schaffen würde, dass die Stiftung ihre 20-prozentigen Anteile verkauft, denn dann würden diese 60 Prozent


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