kann ich nur als stur bezeichnen, als ausgesprochen stur und in keiner Weise problemlösungskompetent, ja man scheint nicht einmal gewillt, die Probleme zu lösen. Die Kritikpunkte liegen ja am Tisch.
Warum hat der Verkehrsminister ein Einspruchsrecht bei Tempobeschränkungen nach drei Monaten? (Abg. Wittauer: Er ist einfach die übergeordnete Behörde!) Das ist absolut unsinnig! Keine Tempobeschränkung wird aus Jux und Tollerei verhängt, kein Landesrat macht das aus Willkür, jeder Landesrat wird das ausführlich begründen. Es gibt auch eine Verordnungsbegründungpflicht, falls Sie das nicht wissen. Das macht man also nicht zum Spaß. Vor allem sind das auch nicht sehr populäre Maßnahmen. Dort, wo man das gemacht hat – siehe Tauern Autobahn –, hat es auch deutliche Reduktionen – minus 10 Prozent Feinstaub – gegeben.
Der zweite Punkt: Es ist eine EU-Widrigkeit. Nachdem unser Landwirtschaftsminister in der letzten Debatte einen Brief, den die Bergbauernvereinigung an die Kommission geschrieben hat, als so entsetzlich bezeichnet hat, dass er in diesem Bereich nichts mehr machen könne, frage ich mich, wie er mit glatter EU-Widrigkeit im Bereich Luftreinhaltung umgeht. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Auch Umweltminister!)
Die EU-Richtlinie schreibt ganz klar vorbeugenden Gesundheitsschutz vor. Bereits bei Gefahr von Grenzwertüberschreitungen müssen vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden. Das findet sich im Gesetz nirgendwo, und das ist EU-rechtswidrig. Wir haben hierzu ein Verfahren bei der Kommission, die unseren Rechtsstandpunkt grundsätzlich teilt, angeregt. Da würde ich mir also einfach denselben Maßstab wünschen, den sie bei der Bergbauernvereinigung angelegt haben. (Beifall bei den Grünen.)
Der dritte Punkt: Anlagengenehmigung in Spielberg; „Lex Spielberg“ haben wir das Gesetz auch genannt. Großprojekte, die mit massiven Luftbelastungen einhergehen, konnten bis jetzt nicht genehmigt werden, wenn bestimmte Grenzwerte gesundheitsgefährdend sind. Mit der Novelle können Sie jetzt selbst Grenzwertüberschreitungen bei Großprojekten zulassen, die gesundheitsgefährdend sind, wenn im Gegenzug dazu in Aussicht gestellt wird, mittelfristig eine andere Kompensationsmaßnahme zu setzen. Ich denke, das ist nicht das, was die Leute in den belasteten Gebieten hören wollen.
Als letzten Punkt noch: Es ist mir völlig
unverständlich, warum Sie die Maßnahmen, die letztes Jahr gesetzt
worden sind, so loben. Das waren Tropfen auf den heißen Stein. Wenn Sie
mit dem Tempo bei den Partikelfiltern weitermachen, dann brauchen wir
hochgerechnet 15, 18, 20 Jahre, um eine flächendeckende
Umrüstung mit Partikelfiltern zu erreichen. Mindestens! Warum man
sich gegen eine Winterreifenpflicht ausspricht, verstehe ich auch nicht.
Ich denke, es ist unsinnig, es ist gefährlich und es bringt überhaupt
nichts, bei Schnee ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das
hat nichts mit Feinstaub zu tun!) – Ja doch! Das hat deswegen
etwas mit Feinstaub zu tun, weil eines der großen Probleme Streusplitt
ist, falls Ihnen der Zusammenhang noch nicht ganz klar ist, und es bei einer
generellen Winterreifenpflicht auch zu Einschränkungen bei der Ausbringung
von Streusplitt kommen kann. (Abg. Wittauer: Deswegen wird dann auch
nicht weniger gestreut!) Das wäre also eine der sinnvollen
Maßnahmen, und es gibt kein vernünftiges Argument, das nicht zu tun.
Außerdem ist es auch sehr viel sicherer. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
12.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Kopf zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen. 2 Minuten.