Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 87

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kann ich nur als stur bezeichnen, als ausgesprochen stur und in keiner Weise problem­lösungskompetent, ja man scheint nicht einmal gewillt, die Probleme zu lösen. Die Kritikpunkte liegen ja am Tisch.

Warum hat der Verkehrsminister ein Einspruchsrecht bei Tempobeschränkungen nach drei Monaten? (Abg. Wittauer: Er ist einfach die übergeordnete Behörde!) Das ist ab­solut unsinnig! Keine Tempobeschränkung wird aus Jux und Tollerei verhängt, kein Landesrat macht das aus Willkür, jeder Landesrat wird das ausführlich begründen. Es gibt auch eine Verordnungsbegründungpflicht, falls Sie das nicht wissen. Das macht man also nicht zum Spaß. Vor allem sind das auch nicht sehr populäre Maßnahmen. Dort, wo man das gemacht hat – siehe Tauern Autobahn –, hat es auch deutliche Reduktionen – minus 10 Prozent Feinstaub – gegeben.

Der zweite Punkt: Es ist eine EU-Widrigkeit. Nachdem unser Landwirtschaftsminister in der letzten Debatte einen Brief, den die Bergbauernvereinigung an die Kommission ge­schrieben hat, als so entsetzlich bezeichnet hat, dass er in diesem Bereich nichts mehr machen könne, frage ich mich, wie er mit glatter EU-Widrigkeit im Bereich Luftreinhal­tung umgeht. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Auch Umweltminister!)

Die EU-Richtlinie schreibt ganz klar vorbeugenden Gesundheitsschutz vor. Bereits bei Gefahr von Grenzwertüberschreitungen müssen vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden. Das findet sich im Gesetz nirgendwo, und das ist EU-rechtswidrig. Wir haben hierzu ein Verfahren bei der Kommission, die unseren Rechtsstandpunkt grundsätzlich teilt, angeregt. Da würde ich mir also einfach denselben Maßstab wünschen, den sie bei der Bergbauernvereinigung angelegt haben. (Beifall bei den Grünen.)

Der dritte Punkt: Anlagengenehmigung in Spielberg; „Lex Spielberg“ haben wir das Ge­setz auch genannt. Großprojekte, die mit massiven Luftbelastungen einhergehen, konnten bis jetzt nicht genehmigt werden, wenn bestimmte Grenzwerte gesundheitsge­fährdend sind. Mit der Novelle können Sie jetzt selbst Grenzwertüberschreitungen bei Großprojekten zulassen, die gesundheitsgefährdend sind, wenn im Gegenzug dazu in Aussicht gestellt wird, mittelfristig eine andere Kompensationsmaßnahme zu setzen. Ich denke, das ist nicht das, was die Leute in den belasteten Gebieten hören wollen.

Als letzten Punkt noch: Es ist mir völlig unverständlich, warum Sie die Maßnahmen, die letztes Jahr gesetzt worden sind, so loben. Das waren Tropfen auf den heißen Stein. Wenn Sie mit dem Tempo bei den Partikelfiltern weitermachen, dann brauchen wir hochgerechnet 15, 18, 20 Jahre, um eine flächendeckende Umrüstung mit Partikelfil­tern zu erreichen. Mindestens! Warum man sich gegen eine Winterreifenpflicht aus­spricht, verstehe ich auch nicht. Ich denke, es ist unsinnig, es ist gefährlich und es bringt überhaupt nichts, bei Schnee ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das hat nichts mit Feinstaub zu tun!) – Ja doch! Das hat deswegen etwas mit Feinstaub zu tun, weil eines der großen Probleme Streusplitt ist, falls Ihnen der Zusammenhang noch nicht ganz klar ist, und es bei einer generellen Winterreifenpflicht auch zu Einschränkungen bei der Ausbringung von Streusplitt kommen kann. (Abg. Wittauer: Deswegen wird dann auch nicht weniger gestreut!) Das wäre also eine der sinnvollen Maßnahmen, und es gibt kein vernünftiges Argument, das nicht zu tun. Außerdem ist es auch sehr viel sicherer. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Kopf zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen. 2 Minuten.

 


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