die bei mir auf einer Koppel eingegraben sind, zu entfernen sind, so ist das unfair, denn ich habe dieses Verfahren nicht. Das stimmt nicht!
Es ist richtig, dass kein Verfahren eingeleitet wurde und dass ich in einer Tageszeitung Folgendes gesagt habe: Es gibt sehr viele Häuslbauer, Häuslbesitzer, kleine Landwirte, die nie gewusst haben, was sie dort eingraben. Ich habe gesagt, dass die Bezirkshauptmannschaft ein Verfahren gegen mich einleiten soll. Dann werde ich ein Verfahren gegen die ÖBB anstreben, weil der Verursacher die Kosten übernehmen soll und nicht der Bürger, der etwas eingegraben hat, das sich im Nachhinein als giftig herausgestellt hat.
Es ist aber auch unwahr – das zu dieser Behauptung selbst –, dass diese Eisenbahnschwellen auf Koppeln giftig wären. Es geht nichts direkt heraus. Ein Problem sind sie – und dort hat der Gesetzgeber gehandelt – auf Kinderspielplätzen, in Gebieten, wo eine Gefährdung vorliegen kann. Dort müssen sie entfernt werden. Es dürfen keine neuen mehr eingegraben werden. Es ist dies zum Schutz, wo Schutz notwendig ist, zum Beispiel für Kinder in Kindergärten – aber nicht bei Koppeln oder anderen Dingen, wo weder eine Gefährdung des Grundwassers noch eine Gefährdung des Menschen gegeben ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses in 1317 der Beilagen.
Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen
Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz, das
Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das
Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005),
zu wiederholen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein
Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit
angenommen.
Damit hat der
Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4
Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.
Weiters gelangen
wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen
Bericht 1318 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes
Zeichen. – Es ist dies ebenfalls mit Mehrheit angenommen.
Schließlich
gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen
Bericht 1319 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Es ist dies ebenfalls mehrheitlich angenommen.