Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 120

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ses Hauses, und er kritisiert seit vielen Jahren und Jahrzehnten ohne Folgen die Miss­stände bei den ÖBB, was das Dienstrecht betrifft. (Abg. Mag. Johann Moser: Sie trei­ben die Bundesbahnen in ein schweres Defizit!)

Wir waren jene Regierung, die zum ersten Mal genau diesen Rechnungshofbericht auf­gegriffen und versucht hat, entsprechend und gemäß dem Rechnungshofbericht Ände­rungen und Reformen durchzuführen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Kräuter: Vier Minister haben Sie dort sitzen!)

Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, was die Ursachen waren: Durchschnittlich 74 Pro­zent der ÖBB-Mitarbeiter gehen in die Frühpension. Der Staatszuschuss für die Pensi­onen beträgt 71 Prozent. Er ist in keinem anderen Sozialversicherungsbereich so hoch wie bei den Eisenbahnern, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Johann Moser: Bei den Bauern!) Das Pensionsantrittsalter liegt nach wie vor bei 52,6 Jahren. Die Höhe der Pensionen liegt bei 83 Prozent des Aktivgehaltes.

Sie kommen bei den verkehrspolitischen Diskussionen immer mit dem Beispiel Schweiz, meine Damen und Herren. Jawohl, die Schweiz ist in vielen Fragen ein Vor­bild. Aber dort liegt das Pensionsalter bei 65 Jahren und die Höhe der Pensionen be­trägt 60 Prozent des Aktivgehaltes! Darin liegt auch ein Unterschied! (Abg. Mag. Jo­hann Moser: Sie hassen dieses Unternehmen! Schämen Sie sich!) Und auch in die­sem Punkt sollten Sie sich die Schweiz zum Vorbild nehmen. So schaut nämlich die Realität aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir haben viele Reformen angepackt. (Abg. Mag. Johann Moser: Grenzenloser Hass!) – Nein. Herr Kollege, Sie tun mir wirklich Leid, wenn Sie nicht in der Lage sind, hier sachlich über diese Probleme zu diskutieren, vor allem, wenn Sie sehen, dass Sie mit Ihren Argumenten anstehen. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Kollege, hören Sie mir zu und sagen Sie mir in der Debatte, was von meinen Argumenten unrichtig war und welche Zahl, die ich hier angeführt habe, nicht stimmt, und was davon nicht durch den Rechnungshofbericht gedeckt ist! (Abg. Mag. Johann Moser: Ja, das Ganze!) Ich brauche mich nur auf Zahlen und auf entsprechende Be­richte von Organen dieses Hauses zu verlassen. Ich brauche gar nicht parteipolitisch zu argumentieren, weil die nackten Zahlen und Fakten in dieser Frage auf meiner Seite sind. (Abg. Dr. Cap: Was haben Sie gegen die Bundesbahnen?)

Bezüglich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben wir eine Regelung getroffen, die an die Regelungen für alle Angestellten angepasst ist. Meine Damen und Herren! Diese Neuregelung wird die doppelt so hohen Krankenstände der ÖBB im Vergleich zu anderen Unternehmen reduzieren. Wir haben die Vorrückungen abgeschafft und neue Gehaltsstufen in Verhandlungen erreicht und damit erreicht, dass dieses Unternehmen wettbewerbsfähig wird, auch indem die Sonderurlaubsregelungen, Turnusurlaubszu­schlag, Winterurlaubszuschlag, Feiertagsurlaubszuschlag abgeändert wurden. Auch der notwendige Nachtzeitzuschlag ist geändert worden. An dessen Stelle treten diffe­renzierte Regelungen entsprechend dem Nachtschwerarbeitsgesetz für besonders be­lastete ÖBB-Mitarbeiter.

Wie können Sie eigentlich rechtfertigen, dass bei den ÖBB diesbezüglich andere Re­gelungen gelten als etwa in den Siemens-Werkstätten, meine Damen und Herren, oder etwa bei der Voest? Wie können Sie das eigentlich den anderen Mitarbeitern, die Sie vertreten, gegenüber rechtfertigen? Sagen Sie das hier!

Wir haben auch die Personalvertretungsrechte geändert. Es gelten nun für die Vertre­tungsrechte des Betriebsrates jene Regelungen, die auch sonst überall gelten, etwa bei Siemens Verkehrstechnik, bei der Voest oder bei vergleichbaren Unternehmen.

 


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