Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 180

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ren 1995 bis März 2004. Es ist aus der Sichtweise des Rechnungshofes in diesem Zu­sammenhang bedauerlich, dass eine Kündigung der Mindestrendite und gleichzeitig eine Öffnung dieses Pensionskassenmodells für alle anderen, also für alle Neueintre­tenden am Widerstand der Personalvertretung gescheitert ist.

Ein weiterer Punkt zu dem, was ich gerade gesagt habe, dass mit Vereinbarungen der Steuerzahler belastet wurde, ist ein Beispiel, dass für Neueintretende ab dem Jahr 1995 auch ein Arbeitszeitansparmodell entwickelt worden ist, und zwar deshalb, da die Dienstpläne bei den ÖBB auf 40 Wochenstunden ausgerichtet waren. Man hat daraufhin ohne große Diskussion mit dem Eigentümer festgehalten, dass es den Ent­wicklungen der Arbeitszeit entsprechen würde, wenn man von Neueintretenden nicht 40 Wochenstunden, sondern 38,5 Wochenstunden verlangen würde. Man hat ihnen angeboten, dass pro Woche 1,5 Wochenstunden angespart werden, dass diese Wo­chenstunden aufgezinst werden mit dem 50-prozentigen Überstundenzuschlag und dass diese Leistung beziehungsweise dieser Betrag noch jährlich verzinst wird.

Die Folge dieses Arbeitszeitansparmodells wäre ab 2033 ein jährlicher Aufwand für die ÖBB von 26 Millionen €, darüber hinaus gleichzeitig ein Rückstellungsbedarf von 1 Mil­liarde €.

Auch ein Punkt, in dem der Rechnungshof sich bestätigt fühlt, denn das hat dazu ge­führt, dass im September 2004 dieses Ansparmodell aufgekündigt worden ist. Es wurde der Dienstplan berichtigt, und es wurden die bisher angesparten Leistungen be­ziehungsweise Stunden ausgeglichen.

Ein wichtiger Punkt ist – und er ist derzeit nach wie vor aktuell, und ich glaube, der Abgeordnete Amon wird das auch wissen –, dass man mit dem Eisenbahnrechtsände­rungsgesetz 1997 den gerade für die Pension maßgeblichen Nebengebührendurch­schnittssatz von 10 Prozent auf 15 Prozent angehoben hat, und zwar vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2020.

Wenn man bedenkt, dass die tatsächlichen durchschnittlichen Nebengebühren im Jahr 2002 10,42 Prozent betragen haben, sieht man also, dass, nachdem keine Be­rufsgruppe diese 15 Prozent erreicht, dadurch eine massive Mehrbelastung auf den Bund zukommen wird, weshalb der Rechnungshof in die Richtung geht, von diesem pauschalen Durchschnittssatz Abstand zu nehmen. Dies nicht zuletzt deshalb, da die­ser vor allem Schwerarbeiter – gerade heute wurde ja die Schwerarbeiterregelung be­schlossen – benachteiligt, die nämlich tatsächlich höhere Nebengebühren haben. Sie bekommen aber für die Pension nur 10 Prozent angerechnet, während Leute, die im Innendienst sind, die also niedrigere Nebengebühren haben, die Möglichkeit haben, ebenfalls einen 10-prozentigen Nebengebührendurchschnittssatz auf ihre Pension an­gerechnet zu erhalten. Dies ist ein Punkt, der auch aus sozialen Belangen heraus beziehungsweise auch im Hinblick darauf, dass alle Besoldungsdaten verfügbar sind, zum einen anachronistisch und zum anderen sozial nicht verträglich ist.

Ein weiterer Punkt, der auch noch dazugekommen ist, ist der, dass man das Allge­meine Nebenbezugspauschale auch zum Gehaltsbestandteil gemacht hat und dadurch im Jahr 2002 auch die Pensionsbemessungsgrundlage um 5 Prozent erhöht hat. Eben­falls eine Maßnahme, die Auswirkungen in Milliardenhöhe auf das Bundesbudget hat.

Ich glaube, es wäre anzudenken, dass man die Bestimmungen des Eisenbahnrechts­änderungsgesetzes 1997, in denen festgehalten ist, dass der Bund Zahlungen nur zu leisten hat, wenn diese nachvollziehbar sind, im Sinne dessen entsprechend überprüft.

Es ist also, wenn man diese Maßnahme anschaut, nicht verwunderlich, dass die Pen­sionslücke gerade in den letzten Jahren immer mehr aufgegangen ist und dass im


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