Jahr 2004 die Pensionslücke zwischen eingezahlten Beträgen und ausgezahlten Pensionen bereits 1,2 Milliarden € betragen hat.
Es ist auch darauf hinzuweisen – es wurde heute im Rahmen der Debatte auch schon angesprochen –, dass das Durchschnittsalter bei den ÖBB im Jahr 2002 noch bei 52,2 Jahren gelegen ist, im Jahr 2005 liegt es bei 52,8 Jahren. Das heißt also, dass die ÖBB-Bediensteten, jetzt bezogen auf das Jahr 2005, um 8,7 Jahre weniger Beitragszeiten haben als beispielsweise ein ASVG-Bediensteter.
Es sind sicherlich – und das ist positiv zu vermerken – auch bei den ÖBB durch das Bundesbahnpensionsgesetz Maßnahmen ergriffen worden, die in Richtung einer Harmonisierung mit den Beamten und mit den ASVG-Bediensteten gegangen sind und die diese Sonderbegünstigungen tatsächlich beeinträchtigt beziehungsweise abgebaut haben, aber es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Pensionslücke weiter aufgeht. Man sollte sehr wohl überlegen – das möchte ich besonders erwähnen, weil mir die ÖBB-Bediensten am Herzen liegen und ich weiß, dass sie eine hervorragende Dienstleistung erbringen, weil ich auch weiß, dass die ÖBB-Bediensteten einen höheren Pensionsbeitrag zahlen, einen höheren Pensionssicherungsbeitrag zahlen, dass sie eine besondere Eigenheit des Dienstes haben –, man sollte überlegen, ob die Sonderbegünstigungen, die es tatsächlich in diesem Bereich noch gibt, tragbar sind, ob sie finanzierbar sind und ob man nicht danach trachten sollte, auch eine Harmonisierung zwischen Beamten, ASVG-Bediensteten und ÖBB-Bediensteten herbeizuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass man vielleicht einmal andenken muss, ob die Bemessungsgrundlage von 83 Prozent noch finanzierbar ist, auch im Hinblick auf das Nebenbezugspauschale, das in die Pensionsbemessungsgrundlage mit hineingekommen ist. Man muss sich auch überlegen, ob es tatsächlich gut beziehungsweise finanzierbar ist, dass ein ÖBB-Bediensteter mit 83 Prozent Höchstbemessungsgrundlage und der nötigen Wartezeit von im Endausbau 60 Monaten mit 58 Jahren spätestens ohne Abschläge in den Ruhestand treten kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass beispielsweise bei einem Beamten oder ASVG-Bediensteten das nur dann der Fall ist, wenn er krankheitsbedingt in den Ruhestand tritt, dass er in dem Fall aber auch entsprechende Abschläge zu gewärtigen hat.
Man wird sich, wenn man diesen Punkt betreffend Pensionierungen bei den ÖBB behandelt, auch überlegen müssen, dass es im ÖBB-Bereich nach wie vor Regelungen gibt, die die Leute motivieren, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, nämlich in der Weise, dass Beamten beispielsweise ASVG-Zeiten grundsätzlich angerechnet werden, ÖBB-Bedienstete hingegen ASVG-Zeiten nur dann angerechnet bekommen, wenn sie krankheitsbedingt in den Ruhestand treten. Wenn man sich anschaut, wie viele Leute krank sind, wie viele Krankenstandstage es gibt, so ist natürlich vieles sicherlich auch dadurch motiviert, dass die Leute für die Anrechnung der ASVG-Zeiten eine krankheitsbedingte Pensionierung benötigen.
Es ist auch etwas zu überlegen im Zusammenhang mit den Jubiläumszuwendungen, wo festgehalten ist, dass es zwar ein 40-jähriges Dienstjubiläum gibt, das aber bei den ÖBB generell nach 35 Jahren ausbezahlt wird. Bei den Beamten war es ursprünglich auch so, wurde aber abgeschafft, sodass nur mehr in Sonderfällen nach 35 Jahren die Jubiläumszuwendung ausbezahlt wird. Dieser Punkt ist aber nach wie vor schlagend bei den ÖBB.
Es wird auch zu schauen sein, ob es bei dem von mir erwähnten Nebengebührendurchschnittssatz nicht möglich ist, auf die tatsächlich bezogenen Nebengebühren abzustellen, denn ich glaube, in Zukunft wird es nicht mehr finanzierbar sein, Pauschalre-