Wenn ich mir die Redebeiträge vor allem der Frau Abgeordneten Weinzinger und der Frau Abgeordneten Stoisits, aber auch teilweise des Herrn Abgeordneten Jarolim und der Frau Abgeordneten Stadlbauer anhöre, so möchte ich unbedingt Folgendes feststellen: Wir haben hier ein Offizialdelikt vorgesehen! Wir haben hier einen neuen Straftatbestand vorgesehen, wo die Polizei, wenn jemand anruft oder wenn Sie, Frau Abgeordnete Stadlbauer, anrufen und sagen: Ich werde gestalkt! Vor meiner Tür steht wieder ein Mann!, kommen muss. Das ist ein Offizialdelikt. Wenn Sie anzeigen, Sie haben eine Körperverletzung, Sie wurden gerade geschlagen, dann muss auch die Polizei kommen. (Abg. Stadlbauer: Aber es gilt nicht in allen Fällen!)
Das ist richtig. Es gilt nicht in dem Bereich, wo man mit Internet oder Telefon und sonstiger Kontaktaufnahme zu tun hat. Frau Abgeordnete, Sagen Sie mir bitte, wie die Polizei einschreiten soll, wenn das Stalking über das Internet geht! Sagen Sie mir das bitte!
Wir haben uns sehr intensiv damit auseinander gesetzt. Wir haben den Weg gewählt – und ich denke, das ist ein guter –, dass wir gesagt haben, das ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass das Opfer diese Unterlagen sammeln muss, gerade was diesen sensiblen Bereich mit Telefon, SMS, Internet und Ähnlichem anbelangt, weil es ja ein beharrliches Verfolgen sein muss – das heißt, über einen gewissen Zeitraum mit einer gewissen Intensität –, und einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen muss. Dann schreitet selbstverständlich wieder die Polizei ein.
Wir haben sogar zusätzlich einen Opferschutz eingebaut. Wir haben vorgesehen, dass alle Opfer des Stalkings, die zu Gericht gehen, eine Möglichkeit haben, juristische und psychosoziale Prozessbegleitung auf Kosten des Justizministeriums zu erhalten. Das darf auch nicht ungesagt bleiben!
Sie tun so, als ob wir das Stalking verharmlosen! Das hat mich am meisten erschüttert! Ich bin sicher jemand, der das auch aus Erzählungen von Opfern, wie es Frau Abgeordnete Riener schon gesagt hat, kennt. Ich kenne es durch einen Mann, der gestalkt wurde. Es trifft Männer genauso wie Frauen. Ich weiß, wie schlimm das ist. Und wir haben es jetzt geschafft, dass wir in unserem Strafgesetzbuch, in einem Strafgesetzbuch, das genau unseren Wertekatalog widerspiegelt, festlegen, dass wir psychische Gewalt gegen Menschen in Österreich nicht dulden werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es gibt jetzt einen Straftatbestand, der Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vorsieht. Sie müssen sich vorstellen: bis zu einem Jahr wegen Psychoterrors! Wir haben auch vorgesehen, dass es für die Opfer jetzt nicht nur die Möglichkeit gibt, dass ein strafgerichtliches Verfahren eingeleitet wird, sondern auch, mit dieser einstweiligen Verfügung ein Kontaktverbot durchzusetzen.
Ich stehe nicht an, hier zu sagen, ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass es ähnlich dem Gewaltschutzgesetz eine Regelung nach dem Sicherheitspolizeigesetz gibt. Das hätte ich mir gewünscht. Aber ich sage Ihnen auch ganz ehrlich – und deswegen freut mich auch, dass die Redebeiträge der SPÖ in diese Richtung gehen –: Mir ist es lieber, ich habe das, was ich habe – das ist wirklich ausgeklügelt und durchdacht im Rahmen dessen, was möglich war – als gar nichts. Das sage ich Ihnen ehrlich. Ich habe nicht vor, den Weg, den Deutschland mit Rot-Grün gegangen ist, zu gehen, nämlich nichts zu haben, weil es keine Einigung gegeben hat. Das ist dort aber so. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich will ein Anti-Stalking-Gesetz haben, von dem mir auch die Interventionsstellen bestätigen, dass das ein wichtiges, richtiges Gesetz ist. Wir haben auch – das wissen Sie auch – vorgesehen, dass der Hohe Nationalrat eine Entschließung verabschieden wird, wonach dieses Gesetz evaluiert werden wird und wo man dann, sollte sich durch