Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 68

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die Praxis in der einen oder anderen Richtung Verbesserungsbedarf ergeben, sicher­lich auch nachjustieren kann. Ich hoffe jedenfalls, dass dieses Gesetz greift.

Ich kann alle Opfer von Stalking nur ersuchen und auffordern, sich an die Kriseninter­ventionsstellen zu wenden und die Unterstützung anzunehmen. Sie brauchen sich nicht vor Kosten zu fürchten. Auch dafür haben wir vorgesorgt, dass das nicht ein Gesetz für reiche Stalkingopfer, sondern für alle Stalkingopfer wird, weil wir auch die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung mit vorgesehen haben.

Wenn Sie gestalkt werden, kann ich Ihnen nur eines dringend empfehlen: Sammeln Sie die Beweise, dann wird dieses Gesetz wirklich griffig werden! Wir bewegen uns hier wirklich in einem Randbereich – deswegen war es auch so schwierig, den Tat­bestand festzulegen –, wo es genau darauf ankommt, die Beweise zu sammeln.

Ich meine, dass wir mit diesem Gesetz einen ganz wichtigen und richtigen Schritt zum Schutze der Opfer von Stalking, also von Psychogewalt, setzen, und bin daher sehr froh, dass wir es heute hier im Nationalrat beschließen werden.

Zu den anderen Bereichen: Erfreulich ist, dass wir die gefährliche Drohung im Familienbereich auch in ein Offizialdelikt umwandeln konnten.

Der Bereich der Genitalverstümmelung ist ebenfalls ein ganz wesentlicher. Uns ist es gelungen, europaweit wirklich einen Fortschritt zu erzielen, denn es gibt sehr wenige Länder in Europa, die gerade im Bereich traditionsbedingte Gewalt und hier vor allem im Bereich Genitalverstümmelung in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen so weit sind wie Österreich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort kommt Frau Abgeordnete Franz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.21.20

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Hohes Haus! Dass nun in das Strafgesetzbuch ein neuer Straftatbestand, nämlich die beharr­liche Verfolgung, aufgenommen wird, bringt für die Betroffenen endlich die Gewissheit, gesetzlich geschützt zu werden. Es ist tatsächlich ein guter Weg, wie wir soeben von Frau Ministerin Gastinger gehört haben, der hier eingeschlagen wird. Das Anti-Stalking-Gesetz soll auch noch in diesem Jahr in Kraft treten, und zwar mit 1. Juli.

Die Bezeichnung „stalking“ kommt aus der Jägersprache und heißt so viel wie: „sich an eine Beute heranpirschen“; bei uns sagt man dazu „wildern“. Stalker sind tatsächlich wild, denn sie leiden unter Persönlichkeitsstörungen und weisen ein geringes Selbst­wertgefühl auf. Obwohl Stalker eher als krank einzustufen sind, müssen die Verfolgten gesetzlich geschützt werden.

Australische Wissenschafter unterteilen die Stalker in fünf Kategorien. Zum einen sind es Ex-Partner – das ist die größte Gruppe –, zum anderen nahe Verwandte oder Freunde, die durch eine gezielte Verfolgung eine Aussöhnung erzwingen wollen.

Es gibt weiters jene Stalker, die in ihre Opfer verliebt sind und durch beharrliche Ver­folgung versuchen, eine intime Beziehung herzustellen. Diese Gruppe weist meistens psychische Störungen auf.

Es gibt Stalker, die versuchen, ein Treffen mit Menschen zu erreichen, in die sie nicht verliebt sind. Diese Gruppe neigt zur Selbstüberschätzung und ist narzisstisch veranlagt. Für diese Stalker ist es nicht nachvollziehbar, warum ihnen ihre Opfer mit Ablehnung begegnen.

 


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