Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 72

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11.29.07

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terinnen! Folgendes muss ich einleitend schon festhalten, und das ist mir ein Bedürfnis, weil das aus den Reihen der SPÖ so angeklungen ist:

Frau Kollegin Becher, die Regierung ist ganz sicherlich nicht auf Ihren Druck hin umgefallen und hat klein beigegeben!

Frau Kollegin Stadlbauer, dieses Gesetz ist zustande gekommen, weil es eine Justizministerin Karin Gastinger gibt, und nicht, obwohl es eine gibt!

Das möchte ich hier einmal ganz stark betonen und Ministerin Gastinger auch meinen Dank und meine Anerkennung dafür aussprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20 Prozent der Gestalkten sind Männer. Es wird aber sehr oft vergessen, dass das eben nicht nur ein reines Frauenthema ist. Ich kenne einen Fall aus meinem Bekanntenkreis, wo von außen versucht worden ist, eine Ehe zu zerstören. Eine ehemalige Mitarbeiterin des Betreffenden hat versucht, durch Anrufe bei der Ehefrau, durch E-Mails, durch Briefe einen Keil in die Beziehung zu treiben. Sie hat versucht, die Ehefrau aufzustacheln, damit diese ihren Mann verdächtigt, eine Freundin zu haben. Daher ist es auch aus Sicht der Männer sehr gut, dass es dieses Gesetz gibt.

Zum von Kollegin Riener aufgezeigten Fall sei noch zu erwähnen – die Frau Justiz­ministerin hat das schon angemerkt –: Selbstverständlich gilt auch für diese Art der Belästigung auf Grund der Änderung des Strafgesetzbuches als Konsequenz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das gilt selbstverständlich auch – wenn man sich die Erläuterungen ein bisschen näher anschaut – für alle Vergehen dieser Art mittels Telekommunikation, aber auch für das Schalten von unrichtigen Anzeigen, und eine Internetanzeige in dieser Art und Weise ist da ganz sicherlich nicht ausgenommen.

Sehr problematisch aber gerade im Bereich der neuen Medien ist die Nachvoll­ziehbarkeit. Es wurde der Weg gewählt, dass der Betroffene darlegen muss, wie die SMS aussehen, wie die E-Mails aussehen, um dem Staat die Möglichkeit zu geben, einzuschreiten. Das ist, glaube ich, rein vom Technischen her auch der einzig gangbare Weg.

Gerade die Grünen als Schützer der Demokratie und der Freiheiten maßen sich immer an, jederzeit aufzuzeigen, wenn es eine Telefonüberwachung zu viel gibt, maßen sich auch an, andauernd zu kritisieren, wenn bei irgendwelchen Providern die Daten für die Justizbehörden frei zugänglich gemacht werden sollen. In diesem Fall wäre gerade das ein möglicher Weg. Daher muss ich sagen, da vermisse ich schon Ihre Glaub­würdigkeit, meine Damen und Herren von den Grünen. Es ist einmal so und einmal so, und das ist nicht gerade das, was man unter Professionalität in der Politik versteht.

Der Bereich der neuen Medien beschränkt sich nicht auf Österreich und den öster­reichischen Rechtsraum. Jemand, der gezielt und bewusst und professionell so etwas macht, wird auf einen Server ausweichen, der irgendwo in der Südsee steht, sich außerhalb unseres Rechtssystems befindet. Ständig werden zum Beispiel diverse Raub­kopien und auch anderes ausgelagert, und somit ist es der österreichischen Justiz nicht mehr möglich, darauf zuzugreifen.

Um dem Einhalt gebieten zu können, ist es wirklich notwendig, dass das Opfer alles dokumentiert, dann zur Behörde geht und alles vorlegt. Dann kann die Behörde in Österreich gegen die betreffende Person wirklich tätig werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.32

 


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