2. zu überprüfen, ob geeignete Maßnahmen gesetzt werden müssen, um einen möglichen Schaden für den Finanzplatz Österreich abzuwenden und diesen langfristig abzusichern und abzubauen.“
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Und nach dieser kläglichen Vorstellung, die Sie heute
geboten haben, hoffe ich, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Scheibner: Sehr gut! Sehr gut!)
17.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht damit auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Werner Amon MBA, Josef Bucher, Karlheinz Kopf,
Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Aufklärung des ÖGB-BAWAG
Skandals eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage „Sicherung des
Wirtschafts- und Finanzplatzes Österreich durch lückenlose Aufklärung des
ÖGB-BAWAG-Skandals“
Bereits bei den ersten
Karibikgeschäften der BAWAG in der ersten Hälfte der 90-er Jahre waren aufgrund
der damit verbundenen negativen internationalen Berichterstattung negative
Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit und Liquidität der BAWAG nicht
auszuschließen. Zusätzlich bestand auch die Gefahr der Störung der Funktionsfähigkeit
des Österreichischen Finanzmarktes.
Eine damals
eingesetzte Expertenkommission gab nach eingehender Prüfung der Veranlagungen
der BAWAG bei off-shore-Gesellschaften mehrere Empfehlungen zur Vermeidung von
Risiken bei der Abwicklung derartiger Sondergeschäfte ab.
Eine
Umsetzung dieser Empfehlungen mündete in der Bankwesengesetz-Novelle, BGBl Nr.
445/1996, welche am 12.7.1996 im Nationalrat beschlossen worden ist. Bei dieser
Novelle ging es u. a. um die verbesserte Erfassung von Risikokonzentration bei
neuartigen Geschäften oder um eine verbesserte Konzentration der
Sorgfaltspflicht.
In
diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die SPÖ/ÖGB-Abgeordneten zum
Nationalrat zwar für die Verschärfung des BWG im Nationalrat gestimmt haben,
jedoch haben sie nicht darauf gedrängt, dass es zu einer entsprechenden
Umsetzung dieser Bestimmungen bei der BAWAG kommt und somit in Kauf genommen
haben dürften, dass im Aufsichtsrat der BAWAG Beschlüsse gefasst wurden, die
diesen Bestrebungen zuwiderliefen.
Weiters
erließ das BMF eine „Empfehlung an das Bankwesen betreffend Risikomanagement“.
Die BAWAG musste entsprechende betriebsorganisatorische Verbesserungen
durchführen.
Trotz
aller dieser „Vorsichtsmaßnahmen“ war es möglich, dass die BAWAG nach der
Wideraufnahme der hochspekulativen „Karibikgeschäfte“ einen Verlust von über 1
Mrd. € und in Zusammenhang mit dem Refco-Kreditmanagement insgesamt ca. 1,4
Mrd. € hinnehmen musste.