Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 144. Sitzung / Seite 12

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getragen von Sicherheit für die Menschen, Sicherheit in der EU für EU-Bürger. Das be­deutet Schutz vor Kriminalität, Kampf gegen Verbrechen, Kampf gegen Terror, Kampf gegen Drogenhandel, gegen organisierte Kriminalität, das bedeutet aber auch Kampf gegen Finanzkriminalität und vor allem Sicherheit für zivilrechtliche Angelegenheiten. Dafür ist die EU-Zusammenarbeit notwendig, denn Kriminalität macht nicht Halt vor na­tionalen Grenzen.

Wir brauchen dazu ein Strafregister, das für alle Länder gleichermaßen zugänglich ist. Es muss die Exekutive in Großbritannien kriminelle Energie genauso erkennen wie bei­spielsweise jene in unseren Nachbarstaaten oder bei uns in Österreich. Es ist dazu ein intensiver Informationsaustausch notwendig. Dazu wurden Europol, die europäische Polizeistelle, und Eurojust, jene europäische Stelle, die diesen Informationsaustausch koordinieren soll, geschaffen.

Außerdem ist zur Bekämpfung dieser Kriminalität und dieser kriminellen Energie not­wendig, dass es gleiche Standards gibt. Die Problematik von unterschiedlichen Straf­bestimmungen ist heute schon angesprochen worden. Es ist notwendig, dass sich alle an in etwa ähnliche Gesetze zu halten haben, denn es geht nicht an, dass beispiels­weise in Österreich etwas strafbar ist, aber nicht in unseren Nachbarländern, wo die­selben Täter frei herumlaufen. Daher ist die Zusammenarbeit in der EU so wichtig. Da­her brauchen wir die EU so notwendig. Wir brauchen die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, denn wer bei uns verurteilt ist, soll im gesamten EU-Raum als Täter gesehen werden und sich nicht in einem anderen EU-Land womöglich frei bewegen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Standards und diese Harmonisierung gelingen in der EU sehr gut und sind weit fortgeschritten. Insbesondere auch mit den neuen EU-Ländern im Osten haben wir diesbezüglich eine exzellente Zusammenarbeit. Standards, was kriminelles Handeln bedeutet, gelten in der EU im Allgemeinen gleichermaßen.

Nicht so haben wir diese Standards beispielsweise in der Karibik. Wir haben in der Ka­ribik keine Auslieferungsabkommen mit allen Staaten, dort gelten diese Standards nicht, beispielsweise bei Finanzkriminalität, dort gelten diese Offenlegungspflichten nicht, und dort gibt es keine Anerkennung in gleichem Maße. Mit EU-Richtlinien er­zeugen wir diese Standards, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Öllinger: Liechtenstein: Stiftungen, Finanzdienstleistungen!)

Wir haben im Herbst vorigen Jahres eine EU-Richtlinie umgesetzt, wo wir die Bilanzre­geln für Banken verschärft haben – die SPÖ hat dagegen gestimmt (Abg. Neudeck: Aha!) –, wo wir die Aufsichtsratspflichten für große Gesellschaften verschärft haben – die SPÖ hat dagegen gestimmt. (Ruf bei der ÖVP: Gewusst, warum!)

Die EU stellt über solche Richtlinien gleichermaßen klar, was rechtens und was krimi­nell ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Kriminelle Machenschaften im Bankensektor sind daher innerhalb der EU, wenn man die Vorschriften einhält, nicht so leicht möglich. Sie sind wesentlich leichter möglich in der Karibik, beispielsweise in Anguilla, wo jene sieben Briefkastenfirmen sind, auf die die BAWAG die Gelder geschaufelt hat. (Abg. Öllinger: Liechtenstein!) Es ist bedauer­lich, dass wir in diesen Steueroasen keinen Zugriff haben und diese Standards nicht eingehalten werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, daran können Sie er­kennen, wie wichtig die EU mit ihren Richtlinien ist. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Es geht bei der Bekämpfung der Kriminalität einerseits um den Schutz der Bürger di­rekt, aber auch um den Schutz des Vermögens der Bürger, der Finanzeinlagen, es geht um das Aufdecken von Drogengeldern und um Finanzierung von Terrorismus.


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