Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 144. Sitzung / Seite 11

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gungspolitik. Dazu gehört aber auch eine gemeinsame Außenpolitik, in den Fragen der Justiz, in den Fragen der Sicherheit, in den Fragen auch der Stabilisierung in Europa und darüber hinaus gehend, und da warten wir noch auf die gemeinsamen Initiativen der Europäischen Union.

Zum Schluss noch eines, das, wie ich meine, ganz wichtig ist: Wir haben auch in Euro­pa darüber diskutiert, wie es mit den Grundwerten der Europäischen Union aussieht. Ich erinnere mich an die heftigen Diskussionen und die Ausschreitungen etwa nach dem Karikaturen-Streit. Wir haben das unlängst auch einmal in einer Diskussion mit Vertretern der islamischen Glaubensgemeinschaft sehr intensiv diskutiert. In diesem Zusammenhang muss man auch sagen, dass es in Europa Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte gibt, die Schranken haben, die aber trotzdem Bestandteil unserer Kultur und unserer Gesellschaftsordnung und deshalb unabänderlich sind.

Es gibt die Pressefreiheit, es gibt die Meinungsfreiheit, es gibt einen Meinungs- und Menschenrechtskodex, zu dem wir stehen, wo wir auch verlangen, dass er auf unse­rem Kontinent auch von anderen geachtet und respektiert wird, aber es gibt selbstver­ständlich auch Schranken für diese Freiheiten. Dort, wo die Freiheit des einen in die Freiheit des anderen eingreift, dort gibt es die Schranken. Aber diese Schranken kann allein die Rechtsordnung setzen, niemand anderer kann darüber entscheiden, wo diese Schranken sind, sondern nur die Rechtsordnung, die durch demokratisch legiti­mierte Körperschaften und Parlamente gegeben wird.

Dort, wo sich jemand in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, kann er und muss er den Rechtsweg beschreiten. Und wenn er dort Recht bekommt, ist es in Ordnung, und wenn er nicht Recht bekommt, muss er diese Entscheidung der Gerichte auch akzep­tieren. Das sei in dieser Frage hier klargestellt. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir diese europäische Verfassung unterstützen.

Auch in diesem Zusammenhang wird gefragt: Wozu brauchen wir das? – Wenn wir darauf bestehen, dass wir eine Werteordnung in Europa haben, ein Rechtssystem mit Grundsätzen, zu denen wir stehen, wo wir verlangen, dass auch neue Beitrittswerber dieses Rechtssystem, diese Grundwerteordnung anerkennen, müssen wir sie auch festschreiben.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir zu diesem Verfassungskodex kommen, wo es erst­mals einen Menschenrechtskatalog geben wird, wo es auch ein klares Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaat gibt. Das demokratische Prinzip, das rechtsstaatliche Prinzip und die Menschenrechte – das ist wohl der Grundkonsens, den wir hier in Europa haben, von dem wir ausgehen, von dem wir aber nicht abgehen können, denn wir sind stolz darauf. Das müssen wir auch entsprechend weiterentwickeln.

Die Justizminister und die Innenminister sind auf diesem Weg. Ich hoffe, dass wir auch in der zweiten Hälfte der Präsidentschaft eine Lösung für die Fragen gerade in der europäischen Verfassung bekommen, denn auch das wäre ein Fingerzeig, dass Euro­pa sich in viele Dinge einmischt, wo es besser nicht der Fall wäre, aber dass es keine Alternative in weiten Bereichen des Zusammenlebens der Menschen auf diesem Konti­nent gibt als die gemeinsame Lösung der offenen Fragen und Probleme. Das kann nur innerhalb der Europäischen Union geschehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.31


Präsident Dr. Andreas Khol: Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


10.31.23

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die EU-Justizpolitik ist


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