Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 144. Sitzung / Seite 33

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fahren bedeutet das Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament. Die dritte Säule bedeutet Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, bedeutet Ein­stimmigkeit im Rat, bedeutet aber nur Stellungnahmerecht des Europäischen Parla­ments, was praktisch eine mindere Beteiligung des Europäischen Parlamentes dar­stellt.

Ich möchte aber dazu sagen, dass die von Ihnen so kritisierte Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der ersten Säule abgehandelt wurde. Das war eine Richtlinie und diese Richtlinie wurde mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und mit sehr enger Einbindung des Europäischen Parlamentes beschlossen.

Ich darf an dieser Stelle ausdrücklich anmerken, dass es eine österreichische Initiative war – da hatten wir noch nicht die Präsidentschaft inne – und dass wir eindringlich dar­auf hinwirken konnten, dass Missbrauchsbestimmungen in dieser Richtlinie enthalten sind. Wir haben vor allem auch darauf geachtet, dass wir, auch den innerösterreichi­schen Stellungnahmen folgend, insbesondere was den Datenschutz anbelangt, der uns besonders wichtig ist, die Kommission gedrängt haben, dass wir nunmehr auch einen Vorschlag für eine europaweite Datenschutzbestimmung auf dem Tisch haben, den wir bereits im Rat in den Arbeitsgruppen verhandeln. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das war etwas, was wir aus österreichischer Sicht wollten und was uns gelungen ist, dass wir nämlich die Kommission dazu bringen konnten, dass sie das auch weiter so vorsieht. – So weit zum Grundrechtsschutz, der uns immer besonders wichtig ist.

Gerade im Bereich des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts müssen wir immer darauf achten, dass wir die Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis un­serer Bürger auf der einen Seite und dem Bedürfnis der Freiheit der Bürger auf der anderen Seite, sprich des Grundrechtschutzes, finden. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt, den wir sicherlich auch im Auge behalten.

Es wurde mehrfach im Rahmen der Diskussion der gesamte Bereich der Asylpolitik angesprochen, obwohl das nicht unmittelbar Justizpolitik ist, aber, wie ich glaube, doch ein wichtiger Bereich, der uns in Österreich sehr beschäftigt. Hiezu möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir uns am Rat von Tampere – das war praktisch das Vorprogramm vor dem Haager Programm, das ich zuerst ausgeführt habe – bereits darauf geeinigt ha­ben, dass wir in Europa eine gemeinsame Asylpolitik haben wollen.

Die erste Stufe dieser gemeinsamen Asylpolitik wurde bereits umgesetzt, nämlich durch die Schaffung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern, dann auch noch durch die Dublin II-Verordnung, in der festgelegt wurde, dass das Asylver­fahren in jenem Staat durchzuführen ist, wo der Asylwerber erstmals europäischen Boden betreten hat. Weiters gibt es noch die Rahmenbedingungen für den Asylstatus und Ähnliches. Das wurde bereits umgesetzt, wir haben das durch das hier schon mehrfach erwähnte Asyl- und Fremdenrecht bereits in nationales Recht umgesetzt, wobei ich glaube, dass wir damit einen richtigen Schritt gesetzt haben.

Als zweite Stufe werden derzeit die neuen Strukturen für die Asylbehörde, der Aktions­plan, das Schutzprogramm und regionale Neuansiedelungen verhandelt, wobei es dar­um geht, in Drittstaaten, praktisch vor Ort in der Nähe, wo es Krisenherde gibt, tatsäch­lich regionale Schutzzentren mit Mitteln der Europäischen Union zu errichten. Hiezu laufen bereits Gespräche mit diversen Staaten, natürlich auch unter Einbindung der österreichischen Präsidentschaft, natürlich auch unter Einbindung der Europäischen Kommission. Ich bin der Meinung, dass es der richtige Weg ist, Hilfe vor Ort zu geben, auch mit Mitteln der Europäischen Union – und nicht nur mit finanziellen Mitteln, son­dern auch mit dem Know-how der Europäischen Union, wie man diesen menschlichen


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