Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 77

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Aber das, was Sie gemacht haben, ist eine einfache Rechnung, indem Sie gesagt haben: Schauen wir uns nur die letzten 20 Jahre an! Wir schauen uns an, wer zwischen 40 und 60 zehn Jahre zusammenbringt!

Jetzt sage ich Ihnen zu diesen zehn Jahren, Herr Kollege Tancsits, Folgendes: Wenn jemand Schicht arbeitet und er an sechs Arbeitstagen diese Schichtarbeit in der Nachtzeit zusammenbringen muss, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, dann schafft es auch ein Schwerarbeiter zwischen 40 und 60 – so alt muss er sein – nicht, innerhalb eines Jahres zwölf Monate lang diese sechs Arbeitstage zusammenzubringen. Denn: Er hat sechs Wochen Urlaub, und das heißt, dass mindestens zwei Monate ausfallen, in denen er Urlaub hat, und da hat er nicht sechs Schichttage. (Abg. Mag. Tancsits: Absurd!) Sie wissen das ganz genau!

Der Schwerarbeiter hat auch Krankenstandszeiten. Wenn man älter ist und eine belastende Arbeit macht, dann hat man wahrscheinlich öfter ein Krankheitsproblem. Aber selbst dann, wenn es der normale Krankenstand ist, der in Österreich üblich ist, und zwar im Durchschnitt 13, 14 oder 15 Tage, fehlen diese Zeiten dann natürlich. Das heißt, es fehlen pro Jahr Schwerarbeit, das man geleistet hat, mindestens drei Monate. Das heißt: Jemand, der zwischen 40 und 60 laut Ihrer Regelung zehn Jahre Schwerarbeit braucht, muss zwischen 40 und 60 mindestens fünfzehn Jahre Schwerarbeit machen. Und die zeigen Sie mir, die es schaffen, das einigermaßen bei Gesundheit und am Arbeitsplatz, in Beschäftigung zu erleben! Die gibt es kaum, das wissen Sie auch, und genau deshalb haben Sie diese Regelung gemacht – nicht deshalb, um Menschen zu helfen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie sind nicht dafür, dass es wirklich die 5 Prozent gibt. Der Kollege Walch kennt doch diese Leute, er ist doch Betriebsrat, sagt aber nichts dagegen, sondern meint, dass das eine gute Regelung ist. (Abg. Walch: Ich komme eh nach Ihnen zu Wort!)

Was sagen Sie denn zu diesen Erklärungen, zu dem, was ich hier vorgerechnet habe, Kollege Walch? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wenn du aufhörst, kommt er dazu!) Wie alt werden denn Ihre Leute am Bau? Sagen Sie es doch deutlich! Was haben denn diese Leute von dieser Regelung, wenn sie noch 15 oder 14 Jahre zwischen 40 und 60 Schwerarbeit machen müssen, damit sie dann – wahrscheinlich völlig kaputt – in Pension gehen dürfen, und zwar in eine Pension, bei der sie noch dazu Abschläge zahlen müssen?

Das ist nicht gerecht! Das ist nicht brauchbar! Ich sage Ihnen: Diese Regelung ist zynisch, ist ein Zynismus für die Betroffenen! Gehen Sie zurück an den Start, Frau Bundesministerin! Das haben wir Ihnen oft genug gesagt, doch Sie haben diesen unseren Rat nicht beherzigt. Sie haben dann, trotzdem Sie gesagt haben: Nein, wir sind auf einem guten Weg, die Schwerarbeiterregelung im Grundsätzlichen völlig neu konzipieren müssen und kommen dann trotzdem wieder daher und sagen: Das ist eine Superregelung, die beste der Welt! Alle stellen sich in Österreich an, damit sie es sich abschauen können! – Das glauben Sie doch selbst nicht!

Abschließend noch Folgendes: Gleiches gilt leider auch, obwohl ich da dem Kollegen Tancsits durchaus Recht gebe, wenn er meint, dass das ein schwieriges Problem darstellt, für die Regelung bei den Witwen- und Witwerpensionen. Ich hätte Ihnen gerne, wenn die Redezeit gereicht hätte, das erschütternde Beispiel einer Frau vor­gelesen, die schreibt, was mit ihrem Vater beziehungsweise jetzt mit ihrer Mutter passiert ist, nachdem der Vater gestorben ist, der zehn Jahre vor seiner Pension – und das ist durchaus nicht untypisch – arbeitslos war, kein Einkommen hatte. Warum kein Einkommen? Weil die Frau gearbeitet hat und Gott sei Dank etwas über diese Grenze verdient hat. Das heißt aber auch: keine Witwenpension für die Betreffenden, für sie,


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