schiedliche Lebenserwartungen, nach wie vor – und Sie wissen das auch, Kollege Walch, dass es die einen und die anderen gibt –, aber das gesamte Pensionsrecht stellt überhaupt nicht darauf ab.
Ich sage Ihnen, Frau Bundesministerin, Sie hätten vielleicht gut daran getan, sich die einschlägigen Untersuchungsergebnisse dazu zu besorgen. Es gibt keine entsprechenden Untersuchungen in Österreich. Es wird zwar versucht, die unterschiedliche Lebenserwartung irgendwie nach Einkommenshöhen zu differenzieren, aber das reicht nicht aus. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derartige Untersuchungen, in der Schweiz gibt es derartige Untersuchungen, in Österreich gibt es sie nicht. Das haben Sie alles nicht gemacht. Sie haben diejenigen – Zehntausende! – nicht berücksichtigt, die vor der Pension schon zu krank sind zum Arbeiten und die weder Arbeitslosengeld noch eine Invaliditätspension erhalten, die herumgeschickt werden von den Ämtern, damit sie irgendwo zu Bittstellern degradiert werden.
Das haben Sie sich nicht angesehen und ebenso wenig die unterschiedlichen Lebenserwartungen, die es gibt. Ich weiß schon, es ist wahrscheinlich eine Überforderung für jedes Pensionssystem, das eine und das andere einigermaßen zu berücksichtigen, aber Sie haben eine völlig unbrauchbare, eine zynische Regelung in die Welt gesetzt. Und das werde ich Ihnen noch beweisen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Es ist unbrauchbar und zynisch, eine Schwerarbeiterregelung in die Welt zu setzen, die den Menschen verspricht, eine SchwerarbeiterInnenpension beanspruchen zu können, und gleichzeitig zu verschweigen, dass jemand, der von seinem 15. bis zu seinem 49. Lebensjahr Schwerarbeit geleistet hat – Sie können es sich ausrechnen, das sind 34 Jahre Schwerarbeit –, keine Schwerarbeiterpension erhält. – Da sagen Sie, das ist gerecht?! Das hat irgendetwas mit Gerechtigkeit zu tun?!
Im Ausschuss ist einer von den „blitzgescheiten“ Kollegen von der ÖVP oder von BZÖ/FPÖ draufgekommen: Die gibt es ja gar nicht! Wer fängt denn schon mit 15 Jahren mit Schwerarbeit an? Haben Sie eine Ahnung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden hier von den Menschen, die jetzt, 2006/2007, diese Regelung im Alter von 60 Jahren beanspruchen wollen. Wissen Sie, wann diese Menschen zu arbeiten begonnen haben? – In den sechziger Jahren, und da hat es genügend Menschen in diesem Land gegeben – weil es noch keinen entwickelten Arbeitnehmer-, Lehrlingsschutz et cetera gegeben hat –, die mit 15 Schwerarbeit auf der Baustelle geleistet haben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Tancsits.) Sagen Sie nicht nein, Kollege Tancsits! Soll ich Ihnen die Betreffenden vorstellen, sofern sie noch in der Lage sind, hierher zu kommen? Wollen Sie wirklich die Menschen aufmarschieren sehen? (Abg. Dr. Jarolim: Das wäre eine Lösung!) Ich würde es Ihnen vergönnen, sich mit diesen Menschen mehr auseinander setzen zu müssen, es täte Ihnen gut. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Es gibt diese Menschen – und all diesen Menschen erklären Sie jetzt: Nein, für Sie haben wir diese Regelung nicht gemacht; Pech, Sie haben Ihre 34 Schwerarbeitsjahre zu früh gemacht; Pech, hätten Sie es später gemacht! – Es ist doch Zynismus pur zu sagen: Hätten Sie doch erst mit 50 Jahren Schwerarbeit gemacht, dann würden Sie unter die Schwerarbeiterregelung fallen!
Jetzt sage ich Ihnen etwas zu der Grenze, die Sie eingezogen haben: Es ist mir schon klar, die Pensionsversicherung ist aus Praktikabilitätsgründen an einer Regelung interessiert, die sie administrieren kann, die sie vollziehen kann, und klar ist mir auch, dass das, was Sie ursprünglich in die Welt gesetzt haben, nämlich eine Schwerarbeitsregelung, die innerhalb des gesamten Arbeitslebens die Schwerarbeitsjahre erfasst, nicht praktizierbar ist, weil die Schwerarbeitsjahre rückwirkend nicht erhebbar sind.
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