Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 216

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Kräuter hat, wie schon so oft, wieder einmal in einer Generalrede alle Themenbereiche angegriffen, zur Tagesordnung hat er überhaupt nicht gesprochen. Seine Anschuldi­gungen sind bekannt, sie sind für die Medien eigentlich nicht mehr interessant. Und damit, glaube ich, ist es heute an der Zeit, dass wir die Rechnungshofberichte disku­tieren und nicht auf die Anschuldigungen vom Kollegen Kräuter eingehen.

Der Rechnungshof hat Einschau gehalten bei der Bundespolizeidirektion Salzburg, und dieser Rechnungshofbericht ist ein Beispiel dafür, dass man in rascher Zeit und um­gehend auf den Rechnungshofbericht reagiert hat. Es hat einen klaren Auftrag gegeben. Der Rechnungshof hat Mängel in der Organisationsstruktur aufgezeigt und hat klare Empfehlungen abgegeben. Ich muss sagen, dieser Bericht ist sehr toll gegliedert, es gibt klar erkennbar acht Punkte, die der Rechnungshof als Verbes­serungen und Anregungen aufgezeigt hat.

Man darf aber auch feststellen, dass gerade diese Punkte in das Projekt team04 Ein­gang gefunden haben und vieles bereits umgesetzt wurde. Dieser Bericht zeigt auch, inwieweit eine Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung dazu beitragen kann, Kosten zu senken und Doppelgleisigkeiten abzubauen.

Einer der acht Punkt betrifft die Organisationsmängel in der Gliederung der Sicher­heitswache Salzburg. Diese im Rechnungshofbericht aufgezeigten Organisations­män­gel fanden bereits im team04 Berücksichtigung.

Zum Zweiten: Es wurde aufgezeigt, dass 23 Sicherheitswachebeamte ausbildungs­fremd eingesetzt wurden, und der Rechnungshof hat hier Optimierungsmöglichkeiten im Ausmaß von 763 000 € festgestellt. Diese Optimierungen wurden mit team04 umgesetzt: mehr Beamte vor Ort, weniger Beamte in der Verwaltung.

Das Nächste war die Vielfalt der Kraftfahrzeugmarken, ich glaube, über 20 waren es, welche mit hohen Kosten in der Verwaltung und mit Folgekosten verbunden ist. Das BMI hat mitgeteilt, dass man zukünftig versuchen wird, effizienter zu wirtschaften und die PKW-Marken auf weniger Typen und Marken zu konzentrieren.

Das Nächste waren die Zusatzvergütungen für amtsärztliche Gutachten, die in der Dienstzeit erledigt wurden. Hier hat die Frau Bundesministerin Prokop im Ausschuss klar festgestellt, dass im Zuge der nächsten Führerscheingesetz-Novelle vorgesehen wird, dass diese Amtsärztegutachten sehr wohl in der Dienstzeit gemacht und dann nicht mehr mit 25 Prozent extra entschädigt werden müssen.

Der nächste Punkt sind die tatsächlichen Kosten pro Hafttag. Hier hat der Rech­nungshof festgestellt, dass keine Weiterverrechnung an die Gebietskörperschaften möglich ist. Dies wurde vom BMI aufgegriffen, und es wurden in der Zwischenzeit die tatsächlichen Kosten erhoben.

Die integrierte Vollzugsverwaltung wurde nicht umgesetzt. Hier hat der Rechnungshof festgestellt, dass man die digitale Datenaufnahme umsetzen soll. Das BMI wird das aufgreifen.

Der Unfalldatenspeicher ist einer der Punkte in diesem Rechnungshofbericht, zu dem es unterschiedliche Meinungen zwischen Rechnungshof und BMI gibt. Der Rech­nungs­hof sagt, aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte dieser im vollen Ausmaß umge­setzt werden. Hingegen ist das BMI der Meinung, dass es auf Grund der rascheren Absetzung der Fahrzeuge und der kürzeren Intervalle durch die Leasingmodelle keine Notwendigkeit für die umfassende Einführung des Unfalldatenspeichers gibt.

Der letzte Punkt bezog sich auf die Verpflegung der Insassen des Polizeianhalte­zentrums. Hier wäre es natürlich ideal, wenn die Justizanstalt Salzburg als Partner


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