Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 38

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

tung herangezogen werden können. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Das ist falsch!)

Es gibt viele Leute, die das betreffen würde. Meine Kollegin Sabine Mandak beispiels­weise war letztes Jahr im Rahmen eines NGO-Besuchs mit vielen ehrenamtlichen Per­sonen in einem durchaus gefährlichen Gebiet Kolumbiens. Nach der ursprünglichen Vorlage, die es von den beiden von mir genannten Kollegen gab, hätten diese Österrei­cherInnen alle Gefahr laufen können, dass ihnen grob schuldhaftes Verhalten vorge­worfen worden wäre. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja alles nicht, was Sie da sagen!)

Also dieser Antrag, meine beiden Kollegen, war wirklich unter jeder Kritik! So etwas darf sich, finde ich, ein Parlamentarier einfach nicht leisten. Entschuldigen Sie diesen Ausdruck! (Abg. Scheibner: Zuerst in der Diskussion dafür sein, und dann dagegen sein! Immer dasselbe bei Ihnen!)

Sie haben es zumindest so probiert! Das ist der Hintergrund. Nicht einmal bei so einem Gegenstand, wo so viele verschiedene Organisationen davon betroffen sind, haben Sie es unternommen, eine Begutachtung zu machen und mit Versicherungen zu sprechen, et cetera. – Na gut.

Die Kritik verschiedener Nicht-Regierungsorganisationen und auch meine und die der SPÖ haben dann zum Glück dazu geführt, dass Sie einiges an Verbesserungen hinein­gebracht haben: etwa, dass jetzt humanitäre Organisationen ausgeschlossen sind, dass Menschen, die vorrangig aus familiären oder beruflichen Gründen Reisen ma­chen, nicht unter diese Regelung fallen.

Aber zwei Punkte sind für mich noch offen geblieben, und die haben Sie im Aus­schuss – ich war zwar damals nicht mehr da, aber meine Kollegin Terezija Stoisits war da – nicht beantworten können. Der eine ist der: Welches Kriterium, welche Information gilt jetzt eigentlich? Es steht im vorliegenden Antrag drinnen, dass man sich informiert haben muss, zum Beispiel beim Außenministerium.

Herr Kollege Spindelegger, ich habe Sie dann einmal gefragt: Was ist, wenn das Rei­sebüro sagt, das sei in Ordnung, man könne dorthin fahren, aber auf der Website des Außenministeriums gibt es eine Reisewarnung? Was gilt dann? Ist die Person, die im Reisebüro gesagt bekommt: Das ist okay!, dann schuld? Darauf haben Sie mir geant­wortet: Nein! Dann habe ich gesagt: Bitte, dann formulieren Sie das auch so, dass das im Gesetz klar zum Ausdruck kommt! (Abg. Dr. Spindelegger: Wenn man den Antrag liest, dann weiß man das! Das sollte jemand in der Gesetzgebung auch wissen!)

Herr Kollege Spindelegger, ein anderes Beispiel: Es gibt für Nepal keine Reisewar­nung. Zum Glück nicht! Die Demokratiebewegung hat dort nämlich einen ersten Sieg errungen. Aber es haben zum Beispiel Reisebüros, wie im „Standard“ zu lesen war, ge­sagt, in jenen Gegenden, wo die maoistischen Rebellen unterwegs sind – das ist dort, wo viele gerne im Himalaya Bergsteigen gehen –, zahlen wir ohnehin Schutzgelder, das ist also kein Problem, die entführen die ausländischen Touristinnen und Touristen dann ohnehin nicht.

Also ich könnte mir vorstellen, dass, wenn sich in Nepal die Situation in den letzten Wochen verschärft hätte – zum Glück hat sie das nicht –, das Außenamt eine Reise­warnung ausgegeben hätte. Aber die Reisebüros sagen doch: Außerhalb von Katman­du ist es kein Problem, wir zahlen dort ohnehin Schutzgelder an die Rebellen!

Ich frage Sie: Was gilt dann? Diese Frage ist im Gesetz immer noch offen, und deswe­gen gibt es von Seiten der Grünen dazu keine Zustimmung. Wenn Sie diesen Punkt in das Gesetz aufgenommen hätten, dann hätten wir uns die Zustimmung überlegt – aber so nicht! (Abg. Dr. Spindelegger: Sie haben das Gesetz in den Grundzügen nicht ver­standen! Das ist der Punkt!)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite