tung herangezogen werden können. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Das ist falsch!)
Es gibt viele Leute, die das betreffen würde. Meine Kollegin
Sabine Mandak beispielsweise war letztes Jahr im Rahmen eines NGO-Besuchs mit
vielen ehrenamtlichen Personen in einem durchaus gefährlichen Gebiet
Kolumbiens. Nach der ursprünglichen Vorlage, die es von den beiden von mir
genannten Kollegen gab, hätten diese ÖsterreicherInnen alle Gefahr laufen
können, dass ihnen grob schuldhaftes Verhalten vorgeworfen worden wäre. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja alles
nicht, was Sie da sagen!)
Also dieser Antrag, meine beiden Kollegen, war wirklich unter jeder Kritik! So etwas darf sich, finde ich, ein Parlamentarier einfach nicht leisten. Entschuldigen Sie diesen Ausdruck! (Abg. Scheibner: Zuerst in der Diskussion dafür sein, und dann dagegen sein! Immer dasselbe bei Ihnen!)
Sie haben es zumindest so probiert! Das ist der Hintergrund. Nicht einmal bei so einem Gegenstand, wo so viele verschiedene Organisationen davon betroffen sind, haben Sie es unternommen, eine Begutachtung zu machen und mit Versicherungen zu sprechen, et cetera. – Na gut.
Die Kritik verschiedener Nicht-Regierungsorganisationen und auch meine und die der SPÖ haben dann zum Glück dazu geführt, dass Sie einiges an Verbesserungen hineingebracht haben: etwa, dass jetzt humanitäre Organisationen ausgeschlossen sind, dass Menschen, die vorrangig aus familiären oder beruflichen Gründen Reisen machen, nicht unter diese Regelung fallen.
Aber zwei Punkte sind für mich noch offen geblieben, und die haben Sie im Ausschuss – ich war zwar damals nicht mehr da, aber meine Kollegin Terezija Stoisits war da – nicht beantworten können. Der eine ist der: Welches Kriterium, welche Information gilt jetzt eigentlich? Es steht im vorliegenden Antrag drinnen, dass man sich informiert haben muss, zum Beispiel beim Außenministerium.
Herr Kollege Spindelegger, ich habe Sie dann einmal gefragt: Was ist, wenn das Reisebüro sagt, das sei in Ordnung, man könne dorthin fahren, aber auf der Website des Außenministeriums gibt es eine Reisewarnung? Was gilt dann? Ist die Person, die im Reisebüro gesagt bekommt: Das ist okay!, dann schuld? Darauf haben Sie mir geantwortet: Nein! Dann habe ich gesagt: Bitte, dann formulieren Sie das auch so, dass das im Gesetz klar zum Ausdruck kommt! (Abg. Dr. Spindelegger: Wenn man den Antrag liest, dann weiß man das! Das sollte jemand in der Gesetzgebung auch wissen!)
Herr Kollege Spindelegger, ein anderes Beispiel: Es gibt für Nepal keine Reisewarnung. Zum Glück nicht! Die Demokratiebewegung hat dort nämlich einen ersten Sieg errungen. Aber es haben zum Beispiel Reisebüros, wie im „Standard“ zu lesen war, gesagt, in jenen Gegenden, wo die maoistischen Rebellen unterwegs sind – das ist dort, wo viele gerne im Himalaya Bergsteigen gehen –, zahlen wir ohnehin Schutzgelder, das ist also kein Problem, die entführen die ausländischen Touristinnen und Touristen dann ohnehin nicht.
Also ich könnte mir vorstellen, dass, wenn sich in Nepal die Situation in den letzten Wochen verschärft hätte – zum Glück hat sie das nicht –, das Außenamt eine Reisewarnung ausgegeben hätte. Aber die Reisebüros sagen doch: Außerhalb von Katmandu ist es kein Problem, wir zahlen dort ohnehin Schutzgelder an die Rebellen!
Ich frage Sie: Was gilt dann? Diese Frage ist im Gesetz immer noch offen, und deswegen gibt es von Seiten der Grünen dazu keine Zustimmung. Wenn Sie diesen Punkt in das Gesetz aufgenommen hätten, dann hätten wir uns die Zustimmung überlegt – aber so nicht! (Abg. Dr. Spindelegger: Sie haben das Gesetz in den Grundzügen nicht verstanden! Das ist der Punkt!)