Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 40

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der Gedenksitzung hier gehalten wurden, ausdrücken. Ich war von diesen Reden wirk­lich beeindruckt. Und das Ganze geschah auch in würdiger Form. Ich glaube, dass das durchaus ein Beitrag ist, unsere Demokratie zu festigen.

Damit komme ich schon auf das Konsulargebührengesetz zu sprechen und möchte zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Lunacek, die hier gesagt hat, dass die Grü­nen allen Vorlagen zustimmen können, nur diesem Gesetzesantrag nicht, bemerken: Mir scheint, dass sie beleidigt ist, weil sie bei der Gesetzwerdung vielleicht zu wenig mit einbezogen wurde. Das kann durchaus stimmen. (Abg. Mag. Lunacek: Nein!)

Es stimmt nicht, dass diese Gesetzesvorlage eine Anlassgesetzgebung darstellt. Na­türlich hat der erwähnte Fall im Winter dazu beigetragen, dass das diskutiert wurde, aber er hat lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass es in diesem Bereich einen Re­gelungsbedarf gibt. Ich glaube, dass es notwendig war, dass wir schon jetzt gehandelt haben, noch bevor die Reisesaison beginnt, um den Leuten bewusst zu machen, in welche Gefahren sie sich begeben. Ich meine, dass dieses Gesetz primär dem Selbst­schutz von Touristen dient, die das Abenteuer suchen. Diese Novelle wird die Kosten­rückerstattung ermöglichen, und zwar in jenen Fällen, in denen österreichische Staats­bürger im Ausland Schutz und Rettung brauchen und dadurch Kosten entstehen – dies aber immer nur dann, wenn wirklich grob schuldhaftes Verhalten vorliegt, und auch nur dann, wenn es sich um touristische Zwecke gehandelt hat. Ich glaube, dass es eine notwendige Regelung ist und dass diese Regelung primär wirklich präventiv zu sehen ist und dem Selbstschutz dient. Man sollte auch dazusagen, dass nicht immer eine Rettung möglich ist und dass es nicht immer möglich ist, einen guten Ausgang zu ge­währleisten, auch mit noch so guten Anstrengungen, sodass es oft besser ist, solche Reisen und solche Abenteuer zu unterlassen.

Ich glaube, dass es außer Streit steht, dass nach wie vor für jeden österreichischen Staatsbürger im Ausland Schutz und Hilfe gewährleistet sind. Es soll aber durchaus gesagt werden, dass das unter Umständen auch große Kosten verursacht und dass diese Kosten auch zu sehen sind.

Ich möchte übrigens bei dieser Gelegenheit den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland großen Dank aussprechen. Viele von uns wissen aus persönlicher Er­fahrung, wie wichtig es ist, dass man diesen Rückhalt im Ausland hat. In dem Sinn, Herr Staatssekretär, ein herzliches Danke an Sie und auch an die Vertretungsbehör­den im Ausland! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie der Abg. Mag. Lunacek.)

Wir wollen mit dieser Novelle auch eine Art Sensibilisierungsgrenze für Touristen ein­führen, die sich in Gebiete begeben, von denen sie zugegebenermaßen vielleicht oft gar nicht wissen, wie gefährlich es dort ist. Aber vielleicht dient das dann dazu, dass man sich eben mehr danach erkundigt, was in diesem Land zu tun und zu lassen ist, worauf man Obacht geben sollte. In dem Sinn ist es, glaube ich, auch eine faire und vernünftige Regelung insofern, als der Selbstbehalt nicht ins Unendliche geht, sondern mit 20 000 € begrenzt ist.

Es hat hier berechtigte Einwände der NGOs gegeben, die ja ihre Mitarbeiter haupt­sächlich in Krisengebieten beschäftigen; sie waren der Meinung, dass sie eventuell von diesem Gesetz betroffen sein könnten. Ich möchte dazu sagen, dass das nie beabsich­tigt war. Das war auch aus der ursprünglichen Novelle nicht herauszulesen, sondern diese war so gefasst, dass das enthalten war; nur ist es mit der jetzigen Regelung, mit dem jetzigen Abänderungsantrag einfach klarer gefasst und übrigens auch zur Zufrie­denheit der NGOs geregelt worden.

Ich möchte es hier als durchaus sehr positiv anmerken, dass die Mitarbeiter der NGOs und überhaupt alle beruflich im Ausland tätigen Österreicher sehr wichtig für das Bild


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