Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 41

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Österreichs im Ausland sind. Ich glaube, sie prägen das Bild Österreichs im Ausland mehr, als wir Österreicher im Inland es prägen können, und ich denke, dass wir all jenen, die im Ausland tätig sind, ob im Katastropheneinsatz, ob im Entwicklungszusam­menarbeitseinsatz oder auch im beruflichen Einsatz, dass wir allen diesen Mitarbeitern im Ausland, diesen Österreichern im Ausland danken sollen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Ausstellung der Aus­landsösterreicher, des zehnten Bundeslandes, in der Säulenhalle aufmerksam ma­chen.

Abschließend möchte ich sagen, dass schon auch klar ist, dass man die Handhabung dieses Gesetzes in jedem einzelnen Fall genau anschauen und sicherlich nicht mutwil­lig vorgehen wird. Ich glaube aber, dass wir mit dieser Regelung doch etwas geschaf­fen haben, das dazu beitragen wird, dass so mancher Reisende sich die Risken und die Gefahren für sein Leben vielleicht besser überlegen wird, bevor er diese Reise an­tritt. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner kommt Herr Abgeordneter Dr. h.c. Schieder zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.24.32

Abgeordneter Dr. h.c. Peter Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In Wirklichkeit ist das ein Beispiel dafür, wie ohne politische Notwendigkeit, nur aus zeitlichen oder Bequemlichkeitsgründen der Weg gewählt wird, der eigentlich nicht der vorgesehene für die Gesetzgebung war, dass nämlich ein Ministerium, wenn es eine Vorlage hat, diese nicht über den norma­len Weg – Regierung, Begutachtung – ins Parlament bringt, sondern sich die Regie­rungsfraktionen hernimmt und die Abkürzung ins Parlament wählt.

Das ist in politischen Dingen verständlich, aber nicht in solchen Dingen, noch dazu dann, wenn alle Oppositionsparteien der Idee zustimmen, dass man angesichts der starken Zunahme touristischer Bewegungen für den Fall, dass jemand sich in Situatio­nen begibt, in denen der Staat und alle sehr viel für ihn zahlen müssen, eine Regelung finden sollte. Angesichts dieses Konsenses dann diese Vorgangsweise zu wählen und in solch einer Frage nicht einmal alle Interessenten zu einem Hearing zusammenzuho­len – man hätte es ja in einem Tag erledigen können –, dazu müsste ich im Sinne des Gesetzes sagen: Da haben sich Außenamt, ÖVP- und freiheitlicher Klub grob schuld­haft in eine Situation begeben, in der dann die Opposition eben nicht zustimmen wird.

Ich sehe schon, dass es auf Grund der Proteste in einigen Punkten Änderungen gege­ben hat. Der Punkt NGO ist geklärt worden, der Punkt finanzielle Belastung ist geklärt worden, der Punkt „Touristisch“ ist schlecht geklärt worden – ich sage dann noch etwas dazu –, und der vierte Punkt, den wir hatten: Wann weiß man, wo man hinfahren darf und wo nicht?, ist ebenfalls schlecht geklärt worden.

Durch die Formulierung ist als neuer Problempunkt dazugekommen, dass – und dahin gehend läuft auch die Debatte in Deutschland – anstatt eines Gebietes, in das sich jemand begibt, die Situation herangezogen wurde. Wer sich also „grob schuldhaft in eine Situation begibt“ – das heißt nicht mehr, dass eine Reisewarnung vorliegen muss; das ergibt sich vielleicht logisch, aber nicht nach dem Gesetz. Das heißt nicht einmal, dass es ein gefährliches Gebiet sein muss. Das heißt in Zukunft, wenn jemand sich grob schuldhaft in eine Situation, wie Sie es hineingeschrieben haben, begeben hat – das kann ein Unterhaltungselement, ein amouröses Abenteuer oder etwas anderes in einem ganz sicheren Land sein –, dann ist er schon demselben Risiko ausgesetzt, und das schafft mir zu viel Rechtsunsicherheit.

 


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