Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 62

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antrag einzubringen. (Abg. Scheibner: Ihr wart auch dafür!) – Ich wiederhole jetzt mit meinen Worten, was der Herr Staatssekretär gesagt hat.

Dann kommt die Opposition und der Herr Staatssekretär, Herr Scheibner und Herr Spindelegger sagen, bezüglich dieses Gesetzes sollte es eigentlich in einem normalen Parlament keinen Widerspruch zwischen Regierung und Opposition geben, weil es ja etwas Vernünftiges ist. Jetzt frage ich mich, wenn etwas so wahnsinnig Vernünftiges, wozu es eigentlich seit Jahren Überlegungen gibt, ins Parlament gebracht wird: Wieso geht man nicht den üblichen Weg, macht einen Ministerialentwurf, schickt ihn in die öffentliche Begutachtung, zieht daraus nach der Begutachtung die Schlüsse, macht eine Regierungsvorlage, damit auch die Opposition in das Verfahren mit einbezogen ist und kommt dann vielleicht zum Schluss, es gibt doch keine Einigkeit? (Abg. Scheib­ner: Das stimmt nicht!)

Der Vorwurf, das sei ein Anlassgesetz, ist jedenfalls aufrechtzuerhalten, weil man hier die Opposition nicht einbezogen hat (Abg. Gaál: Absicht!), ganz offenkundig mit der Absicht, so spät Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, um tun und lassen zu können, was man will. (Abg. Scheibner: Wochenlang haben wir das diskutiert!)

Jetzt komme ich zum Hauptargument, warum wir Grüne und auch die sozialdemokra­tische Fraktion das Konsulargebührengesetz ablehnen, nämlich aus Sorge um zwei Gruppen von Menschen. Die erste Gruppe sind – ich nenne sie so – die so genannten Rucksacktouristen. Heute sagt man nicht mehr Rucksacktouristen, heute heißt es schon Individualtouristen, also Leute, die sich ein bisschen außerhalb der Reisebüro­normen die Welt anschauen oder Urlaub machen wollen. Die zweite Gruppe, die uns Sorge bereitet, sind die Bediensteten des Außenministeriums, das österreichische Außenamt insgesamt und ihr Ruf.

Herr Staatssekretär Winkler, ich kann Ihnen eines mit Gewissheit prophezeien: Künftig wird auf Reisebürorechnungen, die man bekommt, wenn man zum Beispiel in den Je­men reisen oder eine Reise in einen bestimmten afrikanischen Staat machen will – diese Staaten kann man sich heute schon aus der Liste mit Reisewarnungen heraus­suchen –, neben dem so genannten Kerosinzuschlag – und jeder, der einmal über ein Reisebüro gebucht hat, weiß, da steht der Preis und dann steht unten noch „Kerosinzu­schlag für die Fluglinie“ – „Außenministeriumszuschlag“ stehen. Die Reisebüros haben es künftig ganz einfach, die putzen sich – um das österreichisch zu sagen – ab. Jeder muss eine Versicherung abschließen. Dann wird es noch eine Gruppe geben, die sich irrsinnig freuen wird, nämlich die Versicherungswirtschaft, die jetzt ordentlich mit­schneiden wird. Und die Einzigen, die auf der Strecke bleiben, sind die Individualtouris­ten. (Abg. Murauer: Das ist hanebüchen!)

Wenn man den ganzen Initiativantrag Dr. Spindelegger, Scheibner liest und die Abän­derungsanträge dazu, dann wird es überhaupt erst interessant. Jetzt kommt es näm­lich, in der Begründung steht: berufliche, humanitäre und familiäre Notwendigkeiten sind keinesfalls von diesem Selbstbehalt ... (Abg. Scheibner: Das wolltet ihr ja ha­ben!) – Ja, wollten wir. (Abg. Scheibner: Na also!)

Aber wir wollten das Gesetz überhaupt nicht, weil ich glaube, dass das in der Realität, wenn meine Prophezeiung nicht zutrifft, überhaupt keine Auswirkungen haben wird. Das ist das eine, dass man sozusagen totes Recht oder nicht durchführbares Recht produziert.

Es geht um diese Abgrenzungsfrage, Herbert Scheibner. Das Gesetz trägt deinen Na­men. Du musst das eigentlich alles wissen. Ich frage mich: Wie grenzt man „beruflich“ von „nicht beruflich“ ab? Wer wird künftighin sagen, ob ein grob schuldhaftes Verhalten in einem beruflichen Zusammenhang mit einer Reise steht? Es geht dabei immer um


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