antrag einzubringen. (Abg. Scheibner: Ihr wart auch dafür!) – Ich wiederhole jetzt mit meinen Worten, was der Herr Staatssekretär gesagt hat.
Dann kommt die Opposition und der Herr Staatssekretär, Herr
Scheibner und Herr Spindelegger sagen, bezüglich dieses Gesetzes sollte es
eigentlich in einem normalen Parlament keinen Widerspruch zwischen Regierung
und Opposition geben, weil es ja etwas Vernünftiges ist. Jetzt frage ich mich,
wenn etwas so wahnsinnig Vernünftiges, wozu es eigentlich seit Jahren Überlegungen
gibt, ins Parlament gebracht wird: Wieso geht man nicht den üblichen Weg, macht
einen Ministerialentwurf, schickt ihn in die öffentliche Begutachtung, zieht
daraus nach der Begutachtung die Schlüsse, macht eine Regierungsvorlage, damit
auch die Opposition in das Verfahren mit einbezogen ist und kommt dann
vielleicht zum Schluss, es gibt doch keine Einigkeit? (Abg. Scheibner: Das
stimmt nicht!)
Der Vorwurf, das sei ein Anlassgesetz, ist jedenfalls
aufrechtzuerhalten, weil man hier die Opposition nicht einbezogen hat (Abg. Gaál:
Absicht!), ganz offenkundig mit der Absicht, so spät Informationen an die
Öffentlichkeit zu bringen, um tun und lassen zu können, was man will. (Abg. Scheibner:
Wochenlang haben wir das diskutiert!)
Jetzt komme ich zum Hauptargument, warum wir Grüne und auch die sozialdemokratische Fraktion das Konsulargebührengesetz ablehnen, nämlich aus Sorge um zwei Gruppen von Menschen. Die erste Gruppe sind – ich nenne sie so – die so genannten Rucksacktouristen. Heute sagt man nicht mehr Rucksacktouristen, heute heißt es schon Individualtouristen, also Leute, die sich ein bisschen außerhalb der Reisebüronormen die Welt anschauen oder Urlaub machen wollen. Die zweite Gruppe, die uns Sorge bereitet, sind die Bediensteten des Außenministeriums, das österreichische Außenamt insgesamt und ihr Ruf.
Herr Staatssekretär Winkler, ich kann Ihnen eines mit
Gewissheit prophezeien: Künftig wird auf Reisebürorechnungen, die man bekommt,
wenn man zum Beispiel in den Jemen reisen oder eine Reise in einen bestimmten
afrikanischen Staat machen will – diese Staaten kann man sich heute schon
aus der Liste mit Reisewarnungen heraussuchen –, neben dem so genannten
Kerosinzuschlag – und jeder, der einmal über ein Reisebüro gebucht hat,
weiß, da steht der Preis und dann steht unten noch „Kerosinzuschlag für die
Fluglinie“ – „Außenministeriumszuschlag“ stehen. Die Reisebüros haben es
künftig ganz einfach, die putzen sich – um das österreichisch zu
sagen – ab. Jeder muss eine Versicherung abschließen. Dann wird es noch
eine Gruppe geben, die sich irrsinnig freuen wird, nämlich die
Versicherungswirtschaft, die jetzt ordentlich mitschneiden wird. Und die
Einzigen, die auf der Strecke bleiben, sind die Individualtouristen. (Abg. Murauer:
Das ist hanebüchen!)
Wenn man den ganzen Initiativantrag Dr. Spindelegger,
Scheibner liest und die Abänderungsanträge dazu, dann wird es überhaupt erst
interessant. Jetzt kommt es nämlich, in der Begründung steht: berufliche,
humanitäre und familiäre Notwendigkeiten sind keinesfalls von diesem
Selbstbehalt ... (Abg. Scheibner: Das wolltet ihr ja haben!) –
Ja, wollten wir. (Abg. Scheibner: Na also!)
Aber wir wollten das Gesetz überhaupt nicht, weil ich glaube, dass das in der Realität, wenn meine Prophezeiung nicht zutrifft, überhaupt keine Auswirkungen haben wird. Das ist das eine, dass man sozusagen totes Recht oder nicht durchführbares Recht produziert.
Es geht um diese Abgrenzungsfrage, Herbert Scheibner. Das Gesetz trägt deinen Namen. Du musst das eigentlich alles wissen. Ich frage mich: Wie grenzt man „beruflich“ von „nicht beruflich“ ab? Wer wird künftighin sagen, ob ein grob schuldhaftes Verhalten in einem beruflichen Zusammenhang mit einer Reise steht? Es geht dabei immer um