diese 20 000 €, nur um diese Frage, ob die einbringbar sind, wie diese Abgrenzungsfrage ist.
Es gibt eine Hauptfrage bei dem ganzen Procedere. Ich wiederhole das, was ich schon im Ausschuss die Frau Ministerin gefragt habe. Ich habe die Frau Ministerin gefragt, wenn man so einen klugen Antrag Dr. Spindelegger, Scheibner im Parlament einbringt, dann müsste man doch so simple Fragen beantworten können wie: Wie viele Anlassfälle hätte es beispielsweise im Jahr 2005 oder 2004 oder 2003, also in einem überschaubaren Zeitraum, in Österreich gegeben, bei denen die Republik im Einzelfall jeweils um 20 000 € reicher wäre? (Abg. Murauer: 17!)
Die Ausgaben sind sozusagen bereits getätigt. Sie haben
richtigerweise gesagt, es ist eine hoheitliche Aufgabe, Österreicherinnen und
Österreichern, die im Ausland in Not geraten, zur Seite zu stehen. Die
hoheitliche Aufgabe unterscheidet nicht, ob einer vielleicht ein kleiner
Gauner ist oder ob er sehr individuelle Vorstellungen von seinen Reiseplänen
hat. Die hoheitliche Aufgabe stellt darauf ab: Ein Bürger dieses Landes ist in
Not und deshalb stehe ich ihm – jetzt im übertragenen Sinne – zur
Seite. Und die Frage ist, wie oft die österreichische Bundesregierung in den
letzten drei Jahren 20 000 € eingefordert hätte. (Abg. Scheibner:
Das Lämpchen leuchtet schon lange!)
Solche Fragen haben wir im Ausschuss gestellt. Auf all diese Fragen hat es weder von Scheibner noch von Spindelegger als Initiativantragsteller eine Antwort gegeben; aber leider auch nicht vom Außenministerium.
Es tut mir Leid. Ich hätte heute hier gerne mit Scheibner und Spindelegger einen Antrag beschlossen. (Abg. Dr. Spindelegger: Das glaube ich nicht! Das bezweifle ich! – Abg. Scheibner: Wochenlang haben wir das mit euch diskutiert!) Aber wenn man Anträge stellt, bezüglich derer Fragen offen bleiben, dann geht das nicht. Und deshalb bleiben wir bei der Nichtunterstützung dieses Antrages.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte achten Sie künftig bei Reisebürorechnungen auf den „Außenministeriumszuschlag“. (Beifall bei den Grünen.)
13.54
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem
Ausschussbericht 1407 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 179.)
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ geändert wird, samt Titel und Eingang in 1402 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.