Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / Seite 53

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21. August 2003 rechtswirksam wurde. Damit hat der Nationalrat seine Zustimmung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Beschluss über diese bedeutendste Beschaffungsmaßnahme des österreichischen Bundesheeres zum Ausdruck gebracht.

Der Rechnungshof hat sich in insgesamt drei Berichten mit der Vorbereitung der Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen, mit der Typenentscheidung für die Nachfolgebeschaffung und die Gegengeschäftsangebote sowie mit den Kaufverträgen, der Finanzierung und dem Gegengeschäftsvertrag beschäftigt. In all diesen Berichten hat der Rechnungshof insbesondere festgestellt:

- Der Eurofighter wurde zutreffend als Bestbieter ermittelt.

- Das Ergebnis der Kosten- und Nutzwertanalyse war nachvollziehbar und mathe­matisch abgesichert.

- Es gibt keinen Hinweis auf eine Manipulation oder Geschenkannahme.

Drüber hinaus kann auch in keinster Weise von einem Kontrollnotstand im Parlament die Rede sein, da nicht nur – wie oben beschrieben – der Rechnungshof dieses Beschaffungsvorhaben umfassend geprüft hat, sondern auch seit Beginn des Jahres 2002 in insgesamt bisher 13 Dringlichen Anfragen und Anträgen im Nationalrat sowie in 5 Dringlichen Anfragen im Bundesrat seit Beginn des Jahres 2003 Auskunft über diesen Beschaffungsvorgang gegeben wurde. Es hat somit in dieser Angelegenheit so viele Informationen über einen Beschaffungsvorgang gegeben wie nie zuvor.

Weiters hat am Montag, dem 8. Mai 2006 ein umfangreiches Hearing im Landes­verteidigungsausschuss des Bundesrates stattgefunden, zu dem nicht nur die Bundesminister Platter und Grasser, sondern auch Verfassungsrechtsexperten gela­den waren, die zur Frage der Amtsverschwiegenheit und des Grundrechts auf Datenschutz ausführlich Stellung genommen haben. Einhellige Meinung war jedenfalls, dass das Grundrecht auf Datenschutz sowie auch die Amtsverschwiegenheit der Bundesregierung gegenüber dem Parlament gilt. Die Minister haben daher bei Aussagen über den Eurofighterkauf sehr wohl den Datenschutz und die Amtsver­schwiegenheit zu beachten. Diese können sich nicht nur auf militärische Geheimnisse sondern auch auf wirtschaftliche Details beziehen. Wenn der Vertragspartner ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse an diesen Daten hat, so unterliegt der Minister der Amtsverschwiegenheit. An diese Richtschnur haben sich die handelnden Minister aber auch der Rechnungshof bei Informationen über den Eurofightervertrag gehalten und somit auch verfassungskonform gehandelt.

Nicht geheimhaltungswürdige Details des Kaufvertrages hingegen unterliegen weder der Amtsverschwiegenheit noch dem Datenschutz und können daher bekannt gegeben werden. Dies ist auch längst erfolgt, nämlich durch den letzten Rechnungshofbericht aus dem Jahre 2005. Dieser enthält beispielsweise Ausführungen aus den Vertrags­inhalten zu dem Vertragsrücktritt (Seite 16f), zu den Zahlungskonditionen (Seite 27ff), zu den weiteren militärischen Ausstattungserfordernissen (Seite 18f), etc.  Der Prä­sident des Rechnungshofes hat diese Details darüber hinaus nicht nur in den Sitzungen des Rechnungshofausschusses des Nationalrates sondern auch in der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses des Bundesrates am 8. Mai dargelegt. Es kann daher in keinster Weise von einer gänzlichen Geheimhaltung des Vertrages die Rede sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 


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