21. August 2003
rechtswirksam wurde. Damit hat der Nationalrat seine Zustimmung zu dem von der
Bundesregierung vorgelegten Beschluss über diese bedeutendste Beschaffungsmaßnahme
des österreichischen Bundesheeres zum Ausdruck gebracht.
Der Rechnungshof hat sich in
insgesamt drei Berichten mit der Vorbereitung der Nachbeschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen, mit der Typenentscheidung für die
Nachfolgebeschaffung und die Gegengeschäftsangebote sowie mit den
Kaufverträgen, der Finanzierung und dem Gegengeschäftsvertrag beschäftigt. In
all diesen Berichten hat der Rechnungshof insbesondere festgestellt:
- Der Eurofighter wurde
zutreffend als Bestbieter ermittelt.
- Das Ergebnis der Kosten- und
Nutzwertanalyse war nachvollziehbar und mathematisch abgesichert.
- Es gibt keinen Hinweis auf
eine Manipulation oder Geschenkannahme.
Drüber hinaus kann auch in
keinster Weise von einem Kontrollnotstand im Parlament die Rede sein, da nicht
nur – wie oben beschrieben – der Rechnungshof dieses Beschaffungsvorhaben
umfassend geprüft hat, sondern auch seit Beginn des Jahres 2002 in
insgesamt bisher 13 Dringlichen Anfragen und Anträgen im Nationalrat sowie
in 5 Dringlichen Anfragen im Bundesrat seit Beginn des Jahres 2003
Auskunft über diesen Beschaffungsvorgang gegeben wurde. Es hat somit in dieser
Angelegenheit so viele Informationen über einen Beschaffungsvorgang gegeben wie
nie zuvor.
Weiters hat am Montag, dem
8. Mai 2006 ein umfangreiches Hearing im Landesverteidigungsausschuss
des Bundesrates stattgefunden, zu dem nicht nur die Bundesminister Platter und
Grasser, sondern auch Verfassungsrechtsexperten geladen waren, die zur Frage
der Amtsverschwiegenheit und des Grundrechts auf Datenschutz ausführlich
Stellung genommen haben. Einhellige Meinung war jedenfalls, dass das Grundrecht
auf Datenschutz sowie auch die Amtsverschwiegenheit der Bundesregierung
gegenüber dem Parlament gilt. Die Minister haben daher bei Aussagen über den
Eurofighterkauf sehr wohl den Datenschutz und die Amtsverschwiegenheit zu beachten.
Diese können sich nicht nur auf militärische Geheimnisse sondern auch auf wirtschaftliche
Details beziehen. Wenn der Vertragspartner ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse
an diesen Daten hat, so unterliegt der Minister der Amtsverschwiegenheit. An
diese Richtschnur haben sich die handelnden Minister aber auch der Rechnungshof
bei Informationen über den Eurofightervertrag gehalten und somit auch verfassungskonform
gehandelt.
Nicht geheimhaltungswürdige Details des Kaufvertrages
hingegen unterliegen weder der Amtsverschwiegenheit noch dem Datenschutz und
können daher bekannt gegeben werden. Dies ist auch längst erfolgt, nämlich
durch den letzten Rechnungshofbericht aus dem Jahre 2005. Dieser enthält
beispielsweise Ausführungen aus den Vertragsinhalten zu dem Vertragsrücktritt
(Seite 16f), zu den Zahlungskonditionen (Seite 27ff), zu den weiteren
militärischen Ausstattungserfordernissen (Seite 18f), etc. Der Präsident des Rechnungshofes hat
diese Details darüber hinaus nicht nur in den Sitzungen des Rechnungshofausschusses
des Nationalrates sondern auch in der Sitzung des
Landesverteidigungsausschusses des Bundesrates am 8. Mai dargelegt. Es
kann daher in keinster Weise von einer gänzlichen Geheimhaltung des Vertrages
die Rede sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
nachstehenden