Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag
hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Mag. Molterer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend klares
Bekenntnis zu einer effektiven und lückenlosen Luftraum-überwachung als Ausdruck
der österreichischen Souveränität
eingebracht im Zuge der Sondersitzung
zum Thema Eurofighter
Österreich ist verfassungs- und
völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung und Sicherung des Luftraumes als
wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung seiner Souveränität sicherzustellen.
Es ist die Pflicht eines Staates gegenüber seinen Staatsbürgern, ein Höchstmaß
an Sicherheit – auch in seinem Luftraum - zu gewährleisten. Die
modernen Bedrohungen unserer Zeit erfordern zeitgemäße Antworten.
Zur Wahrung dieser Lufthoheit
hatte bereits der damals im Hinblick auf die Beschaffung eines neuen
Waffensystems befasste Landesverteidigungsrat im Jahre 1985 die Empfehlung für
den „J-35D Draken“ ausgesprochen und der Bundesregierung zugleich empfohlen,
rechtzeitig Verhandlungen für die künftige Nachbeschaffung aufzunehmen.
Gerade durch die Krise im
ehemaligen Jugoslawien zu Beginn der 90-er Jahre wurde der österreichischen
Bevölkerung vor Augen geführt, wie notwendig es ist, eigenständig Sicherheit
auch und vor allem im Luftraum über Österreich gewährleisten zu können.
Auf Grund der verfassungs- und
völkerrechtlichen Verpflichtung, und vor allem aufgrund der Verpflichtung
gegenüber der österreichischen Bevölkerung zur Gewährleistung umfassender
Sicherheit, ist es unumgänglich, die Überwachung des Luftraumes als
wesentlichen Teil der Souveränität sicherzustellen und die Nachbeschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen fortzusetzen. Dies wurde auch durch die Bundesregierung
im Regierungsprogramm für die XXI. Gesetzgebungsperiode und im Regierungsprogramm
für die XXII. Gesetzgebungsperiode vorgesehen.
Die Nachbeschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen wurde im Landesverteidigungsrat mehrfach
erörtert und hat dieser am 9. Juli 2001 beschlossen, dass wegen des
technisch bedingten Erfordernisses für den Ersatz des „Draken“ empfohlen wird,
„ehestmöglich verbindliche Angebote für die Nachfolge des Luftraumüberwachungsflugzeuges
einzuholen, sodass eine Entscheidung spätestens in der ersten Jahreshälfte 2002
getroffen werden kann“.
Am 2. Juli 2002 hat
die Bundesregierung den Vortrag des Bundesministers für Landesverteidigung, der
einer Empfehlung der Bewertungskommission für den von der Firma EADS
angebotenen „Eurofighter Typhoon“ gefolgt ist, zur Kenntnis genommen. Damit hat
die Bundesregierung eine Entscheidung für eine moderne, zukunftsorientierte
und zugleich europäische Lösung getroffen. Dies wurde in einer Entscheidung
des Nationalen Sicherheitsrates vom 8. Juli 2002 begrüßt.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 1. Juli 2003 wurde der Vertrag über die Beschaffung von 18 Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type Eurofighter Typhoon unterzeichnet, der mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 am