Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 51

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genau in dem Jahr dann nicht ins Anlagevermögen investieren. Also wieder ist eigent­lich nur ein ganz kleiner Teil von dieser Maßnahme betroffen. Nicht einmal da haben Sie es geschafft, jetzt wirklich alle zu erfassen, aber immerhin sind es nun ein paar mehr. (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt, es ist ein kleiner Schritt, aber uns trotzdem viel zu wenig, und ich mache jetzt das, was meinem Kollegen Kogler vorhin nicht gelungen ist, nämlich einen Ent­schließungsantrag einzubringen; er hat aber diesen Entschließungsantrag im We­sentlichen in seinen Eckpunkten erläutert. Es geht um die vorübergehend steuer­begünstigte „Rücklage“ für die Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen als annäherndes Äquivalent zu dieser steuerlichen Begünstigung nicht entnommener Gewinne. Es geht um einen auf sieben Jahre begrenzten Verlustvortrag, weiters um die vorzeitige 30-pro­zentige Abschreibung bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Anlage­gütern bereits im ersten Jahr, um die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirt­schaftsgüter von 400 auf 1 500 €, um eine großzügige Anhebung des seit vielen Jah­ren unveränderten Freibetrags für lohnabhängige Abgaben, um die Anstellung des/der ersten Mitarbeiters/Mitarbeiterin zu erleichtern.

Darüber hinaus geht es auch noch darum, entsprechende positive Rahmenbedingun­gen zu schaffen für diese zunehmende Anzahl der Ein-Personen-Unternehmen und der Mikrobetriebe. Da fällt vor allem eine sehr große Gruppe hinein, nämlich die Frau­en, weil genau von den in diesen 300 000 Mikrounternehmen, Ein-Personen-Unterneh­men Tätigen einen großen Teil, einen wesentlich größeren Anteil die Frauen ausma­chen. Bei den Mikrounternehmen sind es etwa 70 Prozent.

Es bedarf daher besonderer Maßnahmen, um da auch die Frauen, die Gründerinnen zu unterstützen. Wir haben in diesem Zusammenhang einige ganz konkrete Vor­schläge, zum Beispiel eine gezielte Förderung für Gründerinnen, die Einrichtung eines Unternehmerinnenfonds, 100 Millionen € für Startkredite, aber auch eine längere Bera­tungsphase. Es gibt wohl eine Startberatung für Gründerinnen, die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich die Beratung manchmal über einen wesentlich längeren Zeitraum erstrecken sollte, weil die Startberatung nicht ausreicht, um das Unternehmen gut über die ersten drei Jahre zu bringen. Das heißt, hier wären auch ganz konkrete Maßnah­men nötig. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Last but not least wünschen wir uns eine Bindung der Wirtschaftsförderung an Frauen­förderung in Betrieben. Es gibt hiezu ein eigenes Modell, das die Grünen mit Brigid Weinzinger ausgearbeitet haben, und wir wünschen uns, dass die Wirtschaftsförderung ganz gezielt dorthin vergeben wird, wo Betriebe auch Frauen im Betrieb fördern, und dass das ein ganz wesentlicher Punkt bei der Wirtschaftsförderung wird. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend zum Entschließungsantrag der SPÖ: Es sind natürlich in diesem Ent­schließungsantrag viele Punkte enthalten, die wir unterstützen wollen, allerdings auch zwei wesentliche Punkte, bei denen wir nicht mitkönnen: Das eine ist die Erhöhung der Pendlerpauschale und vor allem des Kilometergeldes. Aus unserer Sicht geht es vor allem darum, die öffentlichen Verkehrsmittel wieder konzentrierter auszubauen und nicht alles auf die Straße zu bringen.

Der zweite Punkt ist, dass Sie von der SPÖ eine Entlastung der BezieherInnen von Lohn beziehungsweise Einkommen zwischen 2 000 € und 4 000 € wollen, wogegen es aus unserer Sicht in erster Linie einmal wichtig ist, diejenigen zu begünstigen, denjeni­gen zu helfen, die auf der Einkommensebene ganz unten sind, also so etwas wie eine negative Steuer, einen ganz konkreten Betrag denjenigen auszuzahlen, die von einer Steuererleichterung nicht mehr profitieren können, weil sie keine Steuer mehr zahlen, weil sie einfach so wenig verdienen.

 


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