Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 207

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Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrags der Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit der notwendi­gen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit, und zwar mit Zweidrittelmehrheit, die ich damit ausdrücklich feststelle, ange­nommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stilllegung des AKW Temelín, konsequentes Eintreten gegen alle neuen AKW-Pläne, Beendigung der Milliardensubventionen für die Atomindustrie und Ökostrom statt Atomstrom.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Energie-Versor­gungssicherheitsgesetz 2006 in 1452 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Das ist jener An­trag, auf dessen Verteilung wir gewartet haben; er ist inzwischen verteilt worden, und es bestand ausreichend Zeit zum Studium dieses Antrages. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich wiederum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Zu diesem Antrag ist dann auch eine im Original bereits berücksichtigte schriftliche Druckfehlerberichtigung eingebracht worden, und zwar zur Z 10, worin es anstelle „46 lit c“ „46 lit b“ heißt.

Da nur dieser eine Antrag und diese vorgebrachte Druckfehlerberichtigung vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrags der Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig und daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung ist dies ein­stimmig und daher mit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zweidrittelmehrheit an­genommen.

 


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