Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 206

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Darüber hinaus wollen wir, wenn die Mehrbelastungen tatsächlich relevant sind, trotz­dem eine Genehmigung dann ermöglichen, wenn erstens über den Stand der Technik hinausgegangen wird und zweitens entsprechend kompensatorische Maßnahmen ge­setzt werden.

Es ist dies eine Gesetzesvorlage, die, glaube ich, praxisgerecht ist und den Standort Österreich sichert, die aber trotzdem geeignet ist, die Luftqualität auch in belasteten Gebieten weiter zu verbessern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

17.50


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1451 der Beilagen; das ist die Anlagenrechtsnovelle.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet die Mehrheit des Hauses und ist daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Dies ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

17.51.28Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 15

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zur vertagten Abstimmung, in der es um die Ökostromgesetz-Novelle geht, um den Punkt 14 der Tagesordnung und um den Punkt 15 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird. Es ist dies ein komplizierter Abstimmungsvorgang.

Zuerst zum Ökostromgesetz: Hinsichtlich des Entwurfes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden – Ökostromgesetz-Novelle 2005 –, liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen vor, über den ich sogleich abstimmen lasse.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Rückverweisung eintreten – nämlich den Verhandlungsgegenstand an den Wirtschaftsausschuss rückzuverweisen –, um ein Zeichen. – Der Antrag bleibt in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden – Ökostromgesetz-Novelle 2005 –, in 1225 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen Verfassungsbestimmungen erhalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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