Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 251

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.58.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzesänderungen im Bereich Gesundheits- und Lebensmittelrecht beziehungsweise Tierärzte- und Tier­seuchengesetz weisen darauf hin, was immer wieder Thema in diesem Haus war, nämlich auf die grundsätzliche Frage, inwieweit Gesundheitsfragen und Agrarfragen wirklich verschränkt sind oder inwieweit sie getrennt behandelt werden sollen.

Ich glaube, es ist ganz entscheidend – und das war immer unsere Linie –, dass der­jenige, der für die Anwendung zuständig ist, Frau Bundesministerin, nicht gleichzeitig auch für die Kontrolle zuständig sein kann. Das ist letztlich auch das Dilemma der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, welches nach wie vor besteht. Die vorliegende Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz mit der Ein­gliederung der veterinärmedizinischen Bundesanstalten zeigt wieder sehr deutlich, wo das Problem liegt und wo Handlungsbedarf gegeben ist.

Einerseits gibt es ein Finanzierungsproblem; das wurde hier schon angesprochen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass die Basiszuwendungen weiter sinken werden. Im Jahr 2006 stehen noch etwa 55 Millionen € zur Verfügung, ab 2006 sind es gemäß Plan 54 Millionen €. Das heißt, die Basisfinanzierung wird weniger. Anderer­seits ist unklar, was genau damit gemacht werden soll. Daher fordern wir in dieser Vor­lage eine Präzisierung, was die Aufgabenstellung betrifft. (Präsident Dipl.-Ing. Prinz­horn übernimmt den Vorsitz.)

Man sieht wieder: Zwei Ressorts sind zuständig, eine Abstimmung ist notwendig, und es besteht, wie gesagt, Unvereinbarkeit in dieser Frage. Wer die Anwendung reguliert, der kann nicht gleichzeitig die Kontrollaufgaben leisten. Da besteht eindeutig ein Inter­essenkonflikt.

Weiters: Zusätzliche Aufgaben müssen finanziert werden. – Das ist offensichtlich der Versuch, die bestehenden Außenstände, die sich bereits angehäuft haben, auch in Zu­kunft mit Projekten zu bedienen – anders kann ich das nicht sehen, Frau Bundesminis­terin –, damit eben eine umfassende Aufgabenstellung, nämlich das, was wir immer gefordert haben, überhaupt machbar ist, insbesondere was das Thema Risikofor­schung betrifft. Diesen Bereich haben wir auch im Ausschuss schon angesprochen.

Risikoforschung ist die große Herausforderung. Beispiele wie der letzte BSE-Fall oder die Vogelgrippe-Problematik beziehungsweise die Hühnerpest, wie die Vogelgrippe an sich immer genannt wurde und als welche sie schon jahrzehntelang bekannt ist, zei­gen, dass da nicht nur die Forschung gefordert ist, sondern auch die entsprechende In­formation der Öffentlichkeit – nämlich vorausschauend! Doch auch dafür hat die AGES zu wenig Geld.

Wo sind die guten Unterlagen für die Öffentlichkeit zum Beispiel über die wirtschaft­lichen Hintergründe des Vogelgrippe-Skandals in Asien, der 2004, von der Kommission erkannt, behandelt worden ist, wo auch Geld zur Verfügung gestellt worden ist, etwa für Schutzmaßnahmen in Vietnam et cetera? Aber wer hat die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt, dass es da um einen agrarindustriellen Großversuch ging – das war es nämlich letztlich! –, und zwar unter miesesten hygienischen Bedingungen, wo am Schluss eine Seuche herauskam? Das ist nämlich Faktum in Asien! – Das sollte man sich genauer ansehen, aber dafür fehlt mir hier jetzt die Zeit.

Lassen Sie mich noch kurz auf das Tierärztegesetz eingehen. – Stichwort: Tierärzte, die sich mit Seuchen beschäftigen müssen. Ich finde es positiv, dass weitere Qualifizie-


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