Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 284

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

21.43.4229. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1423 d. B.): Bun­desgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden (1505 d. B.)

30. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1350 d. B.): Ab­kommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang (1506 d. B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun kommen wir zu den Punkten 29 und 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Der Berichterstatter hat auf eine Wortmeldung verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.

 


21.44.26

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Mitglieder des Hohen Hauses! Lassen Sie mich zuerst auf den letzten Tagesordnungspunkt zu sprechen kommen, auf das Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von Galileo und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang. – Diesem Abkommen werden die Grünen zustimmen.

Im Ausschuss hat es eine gewisse Unsicherheit zum Thema Patentgesetz aus dem Jahre 1970 gegeben. Es handelt sich hier um die Umsetzung der Richtlinie des Euro­päischen Parlaments zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, und wir nehmen in diesem Zusammenhang in der letzten Zeit wahr, dass peu à peu Umsetzun­gen beziehungsweise Anpassungen stattfinden.

Gewisse Vorbehalte haben wir zum Teil auch deswegen, weil hier auch immer wieder gewisse Rechte des geistigen Eigentums betroffen sind, die mit einem WTO-Vertrags­bestandteil, besser bekannt unter TRIPS, in Zusammenhang stehen. TRIPS ist wegen der enormen Verteuerungen bei der Behandlung von Aidskranken in den Ländern des Südens durch massive Verteuerungen bei den Medikamenten ins Zwielicht geraten. Wir haben uns deswegen auch die zu ändernden Paragraphen sehr genau angeschaut und sind dabei auf einen interessanten Mangel aufmerksam geworden, dass nämlich im Text der Richtlinie der Schutz vertraulicher Informationen fehlt. Hier hat anschei­nend für den Gesetzgeber auf EU-Ebene eine Rolle gespielt, dass ein Rechtsinhaber auch durch den Vorwurf der Nichteinhaltung durch einen anderen der Betriebsspio­nage geziehen werden kann. Patentanwälte halten die nicht gesamte Übernahme des Texts der Richtlinie für problematisch, weil dann den österreichischen Gesetzesteil be­treffend auch immer eine Erklärung im Hinblick auf die Richtlinie erfolgen muss.

Wir haben uns das dann aber genauer angeschaut und sind zu dem Ergebnis gekom­men, dass wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei den Grü­nen.)

21.46

 


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