Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / Seite 35

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Dienstleistungen im Binnenmarkt und ersucht die Bundesregierung bzw. die zustän­digen Bundesminister:

1. diesen Kompromiss bei den Verhandlungen im Rat zu unterstützen,

2. für zügige Fortsetzung und Abschluss des europäischen Legislativprozesses zur Dienstleistungsrichtlinie einzutreten,

3. auch künftig dafür einzutreten, dass entsprechend Artikel III-122 des Vertrages über eine Verfassung für Europa die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, Dienste von allge­meinem wirtschaftlichem Interesse (Leistungen der Daseinsvorsorge) zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben und zu finanzieren, unangetastet bleibt.“

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Ich gebe auch meiner Vorrednerin, Frau Kollegin Csörgits, Recht, die gesagt hat, es müsste auch im Rahmen der Weiterentwicklung der Lissabon-Ziele und im Rahmen der nationalen Berichte, die abgegeben werden müssen – im September 2006 werden die nächsten Berichte von den Mitgliedstaaten eingefordert –, berücksichtigt werden, welche Maßnahmen von Seiten der Nationalstaaten gesetzt werden, um auch dem gemeinsamen Ziel der sozialen Eingliederung Rechnung zu tragen. Ich denke, dass diese Bundesregierung da besonders hervorragende Leistungen erbracht hat, und diese werden selbstverständlich in diese Berichte einfließen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Es wurde eine Erhöhung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik vorgenommen, und zwar gibt es eine Verdoppelung des Arbeitsmarktbudgets auf 1,9 Milliarden €. Die Investitionen in die Lehrlingsausbildung, Herr Kollege Öllinger, haben sich als eine sehr erfolgreiche Maßnahme erwiesen. Ich denke da etwa an die Lehrlingsprämie und den Blum-Bonus, wodurch die Unternehmer zusätzliche Lehrlinge aufgenommen haben.

Es wird natürlich auch die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen weitergeführt. Wir können sehen, dass im sozialen Bereich wirklich erfolgreich gearbeitet wurde. Das zeigt sich auch an der Anhebung des Ausgleichs­zulagen­richtsatzes. Das heißt, dass die Mindestpension angehoben wurde, und zwar um 100 € auf 690 € bei Einzelpersonen und seit 2000 um 215 € bei Ehepartnern.

Auch durch die Steuerreform gab es Entlastungen, vor allem für die Bezieher niedriger Einkommen. 43 Prozent – 43 Prozent! – der Steuerpflichtigen zahlen keine Lohn- und Einkommensteuern mehr. Das ist ein Erfolg, und den muss man sehr wohl hier auch einmal aufzeigen!

Auch was die Kinderbetreuungsplätze betrifft, hat sich einiges getan. 10 000 neue Nachmittagsbetreuungsplätze werden vom Bund unterstützt. In den Ländern werden neue Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen. In Niederösterreich wurden durch ein neues Kindergartengesetz flexiblere und längere Öffnungszeiten beschlossen.

Und die von uns durchgeführten Pensionsreformen tragen zur Sicherung der lang­fristigen Finanzierbarkeit der Pensionen in Österreich bei.

Herr Kollege Öllinger, das sind Tatsachen! (Abg. Öllinger: Nein!) Und diese Tatsachen werden auch in diesem Bericht festgehalten werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Es ist wichtig, auf die neuen Herausforderungen auch sozialpolitisch richtige Antworten zu geben, und das macht diese Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Schüssel auf das Hervorragendste. Daher werden wir auf diesem Weg auch weitergehen, um


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