Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / Seite 72

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CD-ROM ist seit Freitag einforderbar. Die Veröffentlichung ist also geschehen, um das nur einmal klar zu sagen.

Zum zweiten Punkt, zur Behauptung, dass die Zahl der verliehenen Staatsbürger­schaften seither gestiegen sei. – Da muss man schon der Wahrheit das Wort reden, denn die Staatsbürgerschaft zu bekommen, erfordert einen gewissen Zeitraum des Aufenthaltes im Staate. Die Zuwanderung der neunziger Jahre hat einen Familien­nachzug und damit die Verleihung von Staatsbürgerschaften in einem boomartigen Ausmaß nach der Wende 2000 gebracht. Das haben wir mit dem Gesetz jetzt in den Griff bekommen, und es gelten auch da entsprechende Regelungen.

Was die Nachbarschaftspolitik betrifft, muss ich sagen, dass bis 1989 diesbezüglich nichts geschehen ist. Nach 1989 hat man zwar gewusst, hier gibt es Probleme, aber es ist nichts geschehen. Wir haben seit 2000 Verträge mit den Nachbarn gemacht und sind im Bereich der polizeilichen Kooperation ganz neue Wege gegangen, Wege, die auch funktionieren.

Zum Vorwurf betreffend Asylgerichtshof. Wir haben es übernommen, die Grundlagen zu prüfen. Das ist eingeführt worden in den Besonderen Ausschuss zum Österreich-Konvent. Da stellt sich die Frage einer Vorwegnahme oder Nicht-Vorwegnahme. Die Experten meinen, dass das Gerichtssystem einheitlich betrieben werden soll. Um eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, ist das Personal im UBAS um ein Drittel aufgestockt worden. Das hat aber noch keine Effizienz gezeigt. Nur: Der UBAS ist ein Unabhängiger Asylsenat, dessen Arbeitstempo wir nicht beschleunigen können, aber in der ersten Instanz ist das Tempo deutlich beschleunigt worden.

Kurz noch zu den Fragen, die zum Thema Visum aufgetreten sind. Frau Abgeordnete, es ist völlig falsch, was Sie hier gesagt haben. Sie haben offensichtlich die letzten Beschlüsse nicht nachgelesen, denn die Beschlüsse beinhalten eine klare Ausnahme­regelung für Kinder, für Studenten, für Schüler, die gar nichts bezahlen müssen. Wir haben die nachbarschaftlichen Möglichkeiten zu regeln, und es werden von der Kom­mission, insbesondere bei jenen Staaten, die in Verhandlung mit der Europäischen Union stehen, die alten Gebühren bis 2008 eingehalten. Das alles ist in den Beschlüs­sen verankert und daher auch nachlesbar und nachvollziehbar.

Auch noch zum Bereich des Schutzes in der Region. Diese Form gibt es nicht. Ich kann nicht in die Ukraine fahren und mir so etwas anschauen, weil es das nicht gibt. Das ist eine neue Form, die von allen Parlamentsparteien im Europäischen Parlament, von allen NGOs, von der UNO forciert wird. Dieser Schutz in der Region als Pilot­projekt soll unter unserer Ägide gestartet werden. Es wird eine Region in Afrika geben und eine Region im Osten Europas. Da werden UNHCR und NGOs eingebunden sein, um dieses Modellprojekt aufzubauen.

Es ist darüber hinaus sehr viel mehr geschehen – weil es heißt, es wäre nichts auf dem Wege zu einer gemeinsamen Asylpolitik geschehen. Bis 2010, lautet der Be­schluss im Haager Programm. Wir haben die ersten Schritte gesetzt. Eine gemein­same Statistik soll erarbeitet werden; die gibt es bis heute nicht. Es soll ein gemein­sames und für alle einsichtiges Informationssystem geben, das über die Situation in den Herkunftsländern informiert. Unterstützungsteams für besonders belastete Re­gionen wie etwa im Mittelmeerbereich sind bereits eingerichtet und funktionieren. Und es gibt, wie gesagt, die Pilotprojekte.

Ich glaube, dass wir in dieser Zeit, in diesem kurzen halben Jahr, mit sehr viel Ver­handlungen, auch mit dem Europäischen Parlament, mit dem wir laufend in Verhand­lung sind, einiges weitergebracht haben. Wir haben vor allem wegen der Kontinuität


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