Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 19

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mich, Herr Abgeordneter Puswald, warum Sie da so hineingehackt haben. (Zwischen­ruf des Abg. Dr. Puswald.) Völlig umsonst! Sie hätten uns das alles ruhig, ohne Drohung und ohne Anwürfe sagen können.

Zur Rede des Kollegen Maier: Ihre Politik „Aug um Aug, Zahn um Zahn“ halte ich auch nicht für sehr gescheit. Herr Abgeordneter Maier – ich denke, er ist jetzt nicht da (Abg. Ing. Gartlehner: Was reden Sie denn!) – Entschuldigung –, Sie wissen ja ganz genau, dass wir erstens eine EU-Richtlinie umsetzen müssen und dass wir das ohnehin sehr sparsam gemacht haben, und zweitens: Sie müssen doch eigentlich auch den Urheber schützen wollen, genau wie wir das wollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Herr Abgeordneter Matznetter! Ich glaube, Sie verstehen von der Problematik über­haupt nichts, denn Sie waren nicht im Justizausschuss. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.) Sie haben sich offensichtlich auch mit der Materie nicht befasst, denn sonst würden Sie nicht solche Zwischenrufe machen.

Bisher haben die Urheber keine Chance einzuschreiten, wenn das Werk des Urhebers illegal verwendet wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Ist das überhaupt Ihr Platz? Sie dürfen ja gar nicht von einem fremden Platz aus Zwischenrufe machen. (Abg. Dr. Matznetter: Ich bin auf meinem Platz!) – Gut. Ist in Ordnung. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle erhält auch der Urheber eine Möglichkeit, seinen Rechten zum Durchbruch zu verhelfen.

Herr Abgeordneter Puswald! Ich gehöre nicht zu den orangen Mitregenten, wie Sie die Fraktionskollegen benannt haben, aber Sie dürfen doch nicht vergessen, dass dieser Weg, den wir hier gewählt haben, dazu führt, dass eigentlich der Provider entlastet wird. Denn würden wir die Auskunftspflicht erschweren, dann würden die Verletzten sofort zu Gericht laufen und eine Unterlassungsklage anstellen. Diese Möglichkeit gibt es ja.

Das heißt also, dieses Auskunftsrecht belastet den Provider am wenigsten. Das hat auch nichts damit zu tun, dass man der Industrie helfen möchte oder dass man irgend­welche andere ideologische Bilder, die Sie da „hineingeheimnissen“, vollführen will, sondern wir wollten eine praktikable Lösung haben. Und die haben wir jetzt. Derjenige, der in seinen Rechten verletzt wird, wendet sich an den Provider, ziemlich formlos, und dieser antwortet oder auch nicht. Wenn er nicht antwortet, dann kann der Verletzte eine Unterlassungsklage anstellen. Also ich weiß nicht, warum Sie das nicht akzep­tieren möchten und warum Sie sagen, nur aus diesem Grund, weil man keinen Richter vorher einschaltet, gehen Sie nicht mit. Ich verstehe Sie da nicht.

Ich verstehe nicht, Herr Abgeordneter Maier, wieso Sie den Urheber so gering achten. Wir können doch nicht akzeptieren, dass über sein Werk illegal disponiert wird, er zwar dieses Werk geschaffen hat, aber vom Nutzen zur Gänze oder teilweise ausge­schlossen wird. Um eben dieser Piraterie Einhalt zu gebieten, haben wir diese EU-Richtlinie so umgesetzt.

Zur Grundsatzfrage, die Sie ja auch angeschnitten haben, Herr Abgeordneter Maier: Soll die Produktpiraterie im digitalen Bereich einen anderen Stellenwert haben als die Produktpiraterie sonst wo? Wir haben im Justizausschuss, im Ministerium lange diskutiert.

Ich finde, dass der Urheber genau so geschützt gehört wie jeder andere Hersteller eines Produktes. Wenn Sie immer wieder das Beispiel des Schülers anführen, der eine oder mehrere Kopien zu seinem eigenen Gebrauch machen möchte, dann möchte ich Ihnen nur sagen: Wenn man beispielsweise, um bei Jugendlichen zu bleiben, die Band


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