Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 20

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

„Tokio Hotel“ nicht nur einmal, sondern zweimal hören möchte, muss man sich jedes Mal eine Eintrittskarte besorgen. Und niemand wird auf die Idee kommen, dass mit dem Kauf einer Eintrittskarte bereits mehrere Veranstaltungen verbunden sind. Jeder weiß, er muss weiter sparen, damit er eine weitere Eintrittskarte lösen kann. So ist es bei allen Dingen im Leben. Man muss leider Gottes für alles bezahlen.

Ich sehe nicht ein, warum gerade da, wenn es um urheberrechtlich geschützte Werke geht, andere Maßstäbe gelten sollen.

Sie wissen ja ganz genau – auch besser als ich wahrscheinlich –, dass die Industrie jetzt schon daran arbeitet, dass zwei oder drei Kopien eines Werkes möglich sind, ohne dass es da eine Sperre gibt, damit man eben beispielsweise eine CD auf mehreren Apparaten verwenden kann. Die Aufregung ist also völlig umsonst, und ich finde, es besteht wirklich guter Grund, dass Sie mit uns diese Umsetzung der EU-Richtlinie tragen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

13.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.

 


14.00.01

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Im Bereich des Urheberrechts haben wir es mit einer zunehmend schwieriger werdenden Materie zu tun. Das findet seine Begründung darin, dass die neuen Technologien immer leichter zugängliche Möglichkeiten schaffen, die geltenden Gesetze auszuhebeln, ad absurdum zu führen, mit einem Wort alt aussehen zu lassen. Genau genommen ist das Urheberrecht in sich selbst eine Materie, die unsere eigenen Überlegungen zum Recht spaltet. Es gibt eigentlich zwei Rechte, die gleichzeitig geschützt werden sollen. Auf der einen Seite die Unterstützung des geistigen Eigentums, der geistigen Leistung – das wollen wir natürlich stützen und schützen. Wir wollen, dass alle, die geistiges Eigentum, geistige Leistungen erbringen, auch am Vertrieb finanziell anteilig profitieren. Andererseits müssen wir uns aber schon der Überlegung stellen, dass mit einer immer stärker werdenden Urheberrechts­verschärfung auch so etwas wie Freiheitsgrade verloren gehen. (Ruf bei der ÖVP: Die AKM!)

Genau genommen schränkt das natürlich auch die Freiheit der Urheber, der Kreativen ständig ein. (Abg. Mag. Hakl: Wieso?) Sie werden dieses Problem auf den Tisch bekommen, ob Sie das wollen oder nicht. Es ist ein sukzessive anwachsendes Problem. Wenn Sie heute in ein Graphikbüro gehen, werden Ihnen die Kreativen erzählen, dass sie, wenn sie ganz unschuldig irgendwie eine Blume zeichnen, Gefahr laufen, dass diese Blume bereits irgendwo urheberrechtlich geschützt ist und dass sie dann unter Umständen, ohne es gewusst zu haben, zur Kasse gebeten werden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das glauben Sie jetzt aber selber nicht, was Sie da sagen! – Abg. Mag. Hakl: Keine Ahnung haben Sie!)

Sie brauchen jetzt nicht nein zu sagen! Das ist ein Problem, das sich durch alle Branchen der Kreativen zieht, und darum haben wir manchmal Bedenken, wenn es immer wieder zur Verstärkung des Urheberrechts um seiner selbst willen kommen soll. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt liegt wieder ein Bundesgesetz vor, eine Novelle, die genau das machen möchte. Jetzt sollen die Vermittler dazu verpflichtet werden, Auskunft zu erteilen. Auch wenn sie selbst an der Urheberrechtsverletzung gar nicht beteiligt waren, wenn sie davon nicht einmal Notiz genommen haben, wenn sie gar nichts davon gewusst haben, sollen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite