Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 33

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mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereins­sach­walter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisations­gesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden (Sachwalter­rechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel I Z.9 lautet §283 Abs.2 letzter Satz:

„Erteilt der Sachwalter die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung nicht und wird dadurch das Wohl der behinderten Person gefährdet, so hat das Gericht die Sachwalterschaft einer anderen Person zu übertragen.“

2. In Artikel X lautet § 4 Abs. 2:

„(2) § 279 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2006 ist bei der erstmaligen Bestellung zum Sachwalter ab dem 1. Juli 2007 anzuwenden. Zudem hat das Gericht in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen, ob anstelle eines Sach­walters, der die Voraussetzungen des § 279 Abs. 5 ABGB nicht erfüllt, ein anderer Sachwalter in Betracht kommt. Bis zum 1. Juli 2010 haben alle Sachwalter diese Voraussetzungen zu erfüllen.“

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Über den Hintergrund des ersten Teiles des Abänderungsantrages hat Frau Kollegin Stadlbauer schon gesprochen. Ich wusste nicht, dass auch die SPÖ einen Abän­derungsantrag einbringen wird, das habe ich erst jetzt erfahren, sonst hätten wir uns zusammentun und unseren Abänderungsantrag so formulieren können, dass wir uns einen erspart hätten. Aber es gibt ja keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Opposition – im Gegensatz zur Zusammenarbeit innerhalb der Regierung, denn die sitzt in einem Boot, wir sitzen in getrennten Booten (Abg. Großruck: Im Unterseeboot sitzt ihr!), wo wir nicht gemeinsam rudern müssen, aber in eine Richtung rudern. Das ist der Unterschied.

Ich habe Ihnen damit die Abänderungsanträge erläutert und komme zu dem Punkt, bei dem es in letzter Minute, wenn man so will, noch einen konsensualen Versuch zur Präzisierung gab, von dem ich allerdings nicht weiß, Frau Ministerin, wie er sich auswirken wird, ich komme zur finanziellen Mehrbelastung der Sachwaltervereine dadurch, dass der Tätigkeitsbereich jetzt ausgeweitet wird, respektive ein Tätigkeits­bereich neu dazukommt.

Die Vertreter, mit denen ich gesprochen habe, haben grobe Zweifel daran, dass es sich tatsächlich mit dem Budget und mit der Planung ausgehen wird. Da wir das aber jetzt noch nicht wissen können, weil das Gesetz erst in drei Jahren – von jetzt an gerechnet – quasi in voller Blüte stehen wird, die gesamten Auswirkungen bringen wird, bis all die Massensachwalterschaften weg sind, ist es uns ein Anliegen – das bringen wir in dem gemeinschaftlichen Entschließungsantrag ja zum Ausdruck –, heute bereits darauf hinzuweisen, dass diese budgetären Planungen und Vorsorgen möglicherweise zwar gut gemeint, aber trotzdem unzureichend sind. Das ist der Wille des Gesetzgebers, der im Entschließungsantrag zum Ausdruck kommt.

Danke noch einmal allen, die mitgearbeitet haben, insbesondere Herrn Sektionschef Dr. Hopf und vor allem Dr. Barth, der das als Sachreferent betreut hat. Ich danke jetzt auch im Sinne aller Menschen, die einen Sachwalter beigestellt haben – noch wissen


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