Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 39

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sagt, Sie bedanken sich normalerweise nicht und loben normalerweise nicht gerne. (Abg. Großruck: Das hat sie nicht gesagt!) Ich finde, mit Lob sollte man nicht allzu sparsam sein, wenn es dafür einen Anlass gibt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was brauchen Sie mich da zu belehren?!)

Ich möchte heute den Anlass nützen und mich beim Kollegen Johann Maier bedanken, der zahlreiche Anträge zum Konsumentenschutz ausgearbeitet hat – und das mit der gewohnten Sachkenntnis und Präzision. (Beifall bei der SPÖ.)

Österreich hatte über Jahre im Bereich Konsumentenschutz eine Vorreiterrolle im europäischen Rechtsvergleich inne. Das Konsumentenschutzgesetz war zur Zeit seiner Einführung eines der ersten in Europa und auch eines der fortschrittlichsten. Aber man kann es ziemlich genau mit der Jahrtausendwende festmachen: Seither führt der Konsumentenschutz ein Schattendasein, ist förmlich zur Nebensächlichkeit ver­kom­men, die total zersplittert in verschiedenen Ressorts angesiedelt ist und dort bestenfalls halbherzig bearbeitet wird. Und das, obwohl der Schutzbedarf der Konsumentinnen und Konsumenten stetig steigt. Neue Vertriebssysteme schießen wie Schwammerl aus dem Boden und die technologischen Möglichkeiten weiten sich immer mehr aus. Hätten wir nicht den Anpassungsdruck durch die Europäische Union, hätten wir im Konsumentenschutzbereich eine absolute Stagnation.

Die Anträge zeigen nun den akutesten Reformbedarf auf. Das betrifft einzelne Forde­rungen wie etwa die Erweiterung der Beweislastumkehr bei Gewährleistungs­an­sprüchen oder die Vereinheitlichung der Rücktrittsfristen bis hin zur generellen Neu­kodifikation des Konsumentenschutzrechtes.

Mir persönlich liegen die geforderten Verbesserungen des Online-Einkaufs, der sich gerade bei jungen Menschen immer größerer Beliebtheit erfreut, besonders am Herzen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass nur knapp die Hälfte der Websites tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In erster Linie hapert es dabei an der Infor­mation über Rücktrittsrechte, an der Rechtmäßigkeit allgemeiner Geschäftsbedingun­gen und auch an Datenschutzregelungen, die im Netz oft nicht eingehalten werden. Da werden oft völlig überflüssige Daten abgefragt und in weiterer Folge an andere Unternehmen für Werbezwecke weitergegeben. Daneben nehmen auch noch die handfesten Gaunereien im Internet rasant zu.

Opfer sind oft Jugendliche oder arglose Computernutzer, die sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen beträchtliche Summen herauslocken lassen. Die Aufklärungsquote solcher Kriminalfälle ist äußerst gering, nicht nur bei uns in Österreich. Die Justiz hinkt hier wirklich hilflos hintennach.

Die Zahl der Beschwerden in Konsumentenschutzeinrichtungen hat jedenfalls ganz massiv zugenommen. Umso erfreulicher ist es daher, dass es auch Positivbeispiele gibt, die sich nicht nur an die Gesetze halten, sondern darüber hinaus auch an freiwillige Qualitätsstandards. Aber das nützt natürlich alles nichts, wenn keiner davon weiß. Deshalb haben Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Konsumenten­schutz­organisationen ein gemeinsames E-Commerce-Gütezeichen, ein so genanntes Euro-Label kreiert. Bei der AK gibt es überdies noch das Service, Internetshopping richtig professionell zu trainieren.

Das sind natürlich sehr lobenswerte Initiativen, die aber nur begrenzt wirken können. Wichtig wäre hier ein europaweites Label, und, was man auch nationalstaatlich umsetzen könnte, eine Internet-Ombudsstelle.

 


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