28. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 787/A (E)
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend
verstärkte Berücksichtigung der Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen im
Wohnrecht (1539 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Mag. Becher. Ihre Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
17.00
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Frau Ministerin! Sechs Jahre schwarz-traurige Wohnrechtspolitik sind sechs schlechte Jahre für die MieterInnen gewesen. Immer dann, wenn Sie von den Regierungsparteien am Miet- und am Wohnrecht herumdoktern, geht das zu Lasten der zirka 1,5 Millionen Mieter und Mieterinnen in diesem Land.
Insgesamt wurden in den letzten sechs Jahren
15 Novellen beschlossen, und dabei haben Sie immer Ihr Ziel, nämlich die
Demontage des Wohnrechts und die Abschaffung der Wohnsicherheit verfolgt.
Beweise dafür gibt es genug. Ich erinnere an das Außerstreitverfahren: Mit der
Einführung des Kostenersatzprinzips wurde der Rechtszugang für die Mieterinnen
und Mieter zu einer Frage des Geldes. Mit der Aufhebung des Kündigungsschutzes
für Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern oder der Freigabe von
Befristungsmöglichkeiten und Kettenmietverträgen erfolgte ebenfalls eine Verschlechterung.
(Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Diese Liste ließe sich noch sehr lange fortsetzen. Die rechtliche Stellung der Mieterinnen und Mieter wurde seit dem Jahr 2000 jedenfalls massiv verschlechtert. (Abg. Dr. Fekter: So ein Unsinn!)
Auch bei der Wohnrechtsnovelle 2006 zeigt sich wieder das gleiche Bild. Wieder wird ein Stück vom Mieterschutz zu Gunsten einiger weniger Immobilienmakler geopfert. Sie haben nicht einmal Skrupel, diese mieterfeindliche Stoßrichtung dieses Gesetzes auch zuzugeben! Man braucht nur in den Erläuterungen dazu nachzulesen. Auch Sie, Frau Justizministerin, haben in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ am 30. November des Vorjahres dazu gemeint, dass die Vermieter schützenswerte Kreise seien.
Wen wundert es dann noch, dass zum Beispiel die Rügepflicht bei unbrauchbaren Wohnungen eingeführt wird? Den Vermieter freut es, den Mieter nicht. Bisher war es einfach, bei Unbrauchbarkeit der Wohnung einen Mietzinsherabsetzungsantrag zu stellen; nun muss vorerst gerügt werden. Der Vermieter hat drei Monate Zeit, diesen Anforderungen nachzukommen, und erst dann kann der Mieter, wenn dies nicht geschehen ist, einen Mietzinsherabsetzungsantrag stellen.
Mietzinsüberprüfungsrechte sollen eingeschränkt werden. Hebt der Vermieter die Miete an und wehrt sich der Mieter nicht beziehungsweise nicht fristgerecht, hat er eben Pech gehabt.
Pech gehabt haben die Mieter auch bei befristeten Mietverträgen. Bisher war es so, dass ein befristeter Mietvertrag, wenn er nicht zeitgerecht gekündigt wurde, das heißt das Befristungsende vom Vermieter vergessen und die Miete weiter kassiert wurde, in einen unbefristeten Mietvertrag übergegangen ist. Damit machen Sie jetzt Schluss.