Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 82

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Meine Damen und Herren, es sind im vorliegenden Gesetz sehr viele positive Maßnahmen enthalten. Wir haben zwei Jahre mit Fachleuten darüber gesprochen, so etwa mit Universitätsprofessor Dr. Andreas Vonkilch; er ist einer der besten Fachleute, was Wohn- und Mietrecht anbelangt. Die Gemeinnützigen, meine Damen und Herren, auch die sozialistischen, auch die roten, begrüßen diese Änderung des Mietrechts ganz eindeutig und sagen, das sind vernünftige Maßnahmen. Reden Sie doch einmal auch mit Ihren Leuten! Die Fachleute sagen nämlich das Gegenteil von dem, was Sie heute hier herinnen wieder an Ungereimtheiten und an Ungeheuerlichkeiten vorbrin­gen.

Ich bedanke mich bei den Fachleuten im Justizministerium, die mitgearbeitet haben, ich bedanke mich aber auch bei Maria Fekter als Vorsitzende des Justizausschusses (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ), der es gelungen ist, diese Änderung des Wohnungseigentumsrechts gemeinsam mit dem Gemeinnützigkeits­gesetz heute auf die Schiene zu bringen.

Was monieren Sie, meine Damen und Herren? – Von allen Seiten wird uns be­scheinigt: eine gute Sache. Wir wollen zum Beispiel, dass Dachbodenausbauten und Penthäuser aus der Mietzinsobergrenze herausfallen. Das ist doch gerecht! Jetzt frage ich mich: Wieso ist die SPÖ dagegen, dass Penthäuser herausgenommen werden, dass Dachgeschossausbauten und -aufstockungen herausfallen? – Mir fällt da nur eine Antwort ein: Dass Sie vielleicht Ihre Penthouse-Besitzer über das Mietrecht schützen wollen, damit ihre Penthouse-Wohnungen noch billiger sind. Das ist die einzige Conclusio, die ich aus Ihrem Widerstand hier ziehen kann. Vielleicht ist es das.

Und zweitens, weil Sie die befristeten Mietverhältnisse monieren, Folgendes bitte an jene, die sich nicht damit befasst haben: Es gibt befristete Mietverhältnisse auf drei Jahre. Wenn jetzt der Vermieter den Stichtag 31. Mai übersieht, dann wird dieses Mietverhältnis unbefristet, dann ist er enteignet, dann kann er mit seinem Eigentum nichts mehr tun, auch wenn er vorher mit dem Mieter drei Jahre vereinbart – auch dann!

Was machen wir jetzt? – Wir haben erstens einmal zum Vorteil des Vermieters eine Nachfrist von drei Jahren eingeräumt, damit in diesen drei Jahren dieses Problem saniert werden kann, aber auch für den Mieter ist es ein Vorteil, dass er zu seinem Vermieter sagen kann: Weißt du, was? Lass mich noch ein paar Wochen, lass mich noch ein paar Monate, lass mich noch zwei Jahre drinnen, bis ich ein anderes Objekt gefunden habe. – Kein Nachteil also, sondern nur Vorteile.

Sie werden genauso wie ich Briefe aus ganz Österreich bekommen, in denen sich Menschen beklagen, dass sie mehr oder minder enteignet worden sind, weil sie in ihrer Gutmütigkeit Mieter länger drinnen gelassen haben und diese nicht mehr ausziehen, und auch vor Gericht, nachdem sie den Eigentumsvorbehalt anwenden, der sehr restriktiv und sehr strikt gehandhabt wird, kein Recht mehr auf ihr Eigentum haben. Das ist ungerecht, meine Damen und Herren, aber Sie sagen hier, wir wollen das verschlechtern!

Es gibt auch keine einzige Mieterhöhung. Ich zitiere aus der Statistik Austria: Die Wohnkosten 1999/2000 betragen 23,5 Prozent des gewichteten Haushaltseinkom­mens, 2004/2005 22,3 Prozent. Die Wohnkosten, die Mietkosten sind also im Verhältnis zu den Einkommen vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2005 gleich geblieben.

Sie sprechen von eklatanten Erhöhungen. Was teurer geworden ist, das wissen wir: die Energiekosten. Da können aber weder die Vermieter noch die Hauseigentümer noch die Mieter etwas dafür, sondern das muss jeder bezahlen, der irgendwo wohnt. Deshalb wird es auch notwendig sein, durch thermische Sanierungen zu trachten, die Wohnkosten, die Betriebskosten zu verringern.

 


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