Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 83

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Alles in allem also ein hervorragendes Gesetz, meine Damen und Herren! Alle Fach­leute bescheinigen uns, dass es ausgezeichnet ist – und es ist auch deshalb ausgezeichnet, weil die Frau Bures und die Frau Becher so dagegen sind. Dass sie so dagegen sind, ist ein gutes Zeichen dafür, dass das Gesetz gut ist.

Ich komme abschließend zu meinem Vierzeiler, meine Damen und Herren, der sich auch wieder mit dem Verständnis der SPÖ, was Mietrecht anbelangt, befasst:

Mietgeschützt im Penthouse wohnen
und das eig’ne Börserl schonen.
Ja, so sind halt uns’re Linken:
Wasser predigen, Champagner trinken.

(Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

17.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


17.11.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Großruck hat es wirklich auf den Punkt gebracht: Das Problem ist die Steigerung der Energiekosten, ist die Steigerung der Heizkosten, ist die Steigerung der Betriebskosten. Herr Kollege, jetzt haben Sie das so klar erkannt, und auf der anderen Seite lehnen Sie unseren Antrag, der genau diese Kostensteigerungen eindämmen will, unseren Antrag betreffend Berücksichtigung der Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen im Wohnrecht ab! Sie legen zu Recht den Finger in die Wunde, lassen aber gleichzeitig zu, dass die Wunde größer wird.

Wir brauchen ein Effizienzprogramm in Richtung Energiesparen, thermische Gebäude­sanierung. Da sind wir ja völlig auf einer Ebene, nur: Tun Sie es! Schaffen Sie auch wohnrechtliche Regelungen, die Sanierungsmaßnahmen vorantreiben. Es ist nicht mehr eine Frage der Wohnbauförderung, es ist auch eine Frage des Wohn- und Mietrechtes, endlich den Klimaschutz und die Ersparnis bei den Betriebskosten und den Konjunkturimpuls für die Klein- und Mittelunternehmen und den Wirtschaftsimpuls für unser Gewerbe und den die Bilanz schonenden Aspekt, dass wir weniger Importe brauchen, zu berücksichtigen – eine einzige win-win-Geschichte, aber diese Wohn­rechts­novelle geht daran völlig vorbei! Ganz klar: Sie ist orientiert auf die klassischen Bereiche, sie ist eine Fortschreibung des klassischen Wohn-, Mieteigentums und Woh­nungsgemeinnützigkeitsrechts, sie setzt leider auch zu wenig an der grundsätzlichen Reformebene an, nämlich eine klarere, eine transparentere, eine einheitliche Wohn­rechtsgesetzgebung insgesamt in Österreich herbeizuführen.

Die Intransparenz wird nicht wesentlich beseitigt. Es kommen zwar neue Regelungen, und manche sind durchaus positiv. Einige sind aber sehr stark zu kritisieren, und diese zu kritisierenden hebe ich jetzt noch einmal heraus.

Eine Verlängerung dieser befristeten Mietverhältnisse auf die nächsten drei Jahre führt sicherlich auch wieder zu mehr Mietnomadentum. Das lehnen wir ab.

Weiters die Ausnahme von den Zubauten aus dem Mietrecht. Zubauten werden also jetzt wieder, genauso wie Dachbodenausbauten im rein zivilrechtlichen Bereich für eine Vermietung freigegeben. Das ist auch wieder eine Einschränkung des Geltungs­bereiches des Mietrechtes.

Wir sind dagegen, dass Wohnungseigentümer nur über einen Anschlag im Vorhaus informiert werden. Sie sollen nach wie vor, wie es jetzt vorgesehen ist, auch schriftlich über Änderungen benachrichtigt werden. Das ist also eine Verschlechterung.

 


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