Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 84

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Wir sind auch dafür, dass die Hausverwaltung mehr Eigenkonten anlegen muss und es nicht weiter diese Anderkonten-Regelung gibt. Da hat es in Salzburg einen sehr großen Missbrauch gegeben. Dort sind Mieterinnen und Mieter um Millionenbeträge geprellt worden, weil diese Kontoregelung zu unklar ist. Und das wird auch durch dieses Gesetz nicht verbessert.

Wir haben zwar – das habe ich als positiven Aspekt nur kurz anklingen lassen, jetzt detailliere ich es – zwar jetzt die Verpflichtung der Vermieter, auch Verbesserungs­maßnahmen zu setzen. Ich war auch eingeladen bei einer Veranstaltung, wo sehr viele Vermieter anwesend waren, und diese hat dieser Paragraph oder diese Regelung sehr stark getroffen, weil sie ja investieren müssen, wenn es um Gesundheitsgefährdungen geht. Nur: Es ist in diesem Gesetz die Definition unklar. Da ist formuliert: erhebliche Gefahren für die Gesundheit und der Bewohner. Wenn solche vorliegen, muss für Abhilfe gesorgt werden.

Was ist eine „erhebliche Gefahr“? Wir haben seit Jahren das klassische Beispiel Jahren, vor allem im Althausbereich in Wien, dass es Bleirohre gibt, die Trinkwasser in die einzelnen Wohnungen bringen. Diese Bleirohre haben Emissionen, und oft ist auch Wasser, das man in der Früh konsumiert, dann etwas belastet. Jetzt gibt es die traditionelle Methode, das Wasser rinnen zu lassen. – Na gut, wir haben in Österreich keine Wassernotstand, aber trotzdem. Wenn ich aus Bleirohren Wasser trinke, ist das eine Gesundheitsgefährdung. Frage: Ist das eine erhebliche Gesundheitsgefährdung? Und da ist für mich die Schwachstelle in diesem Gesetz, das ist nicht geklärt.

Es liegt – und ich habe ja schon öfter mit der Kollegin Fekter darüber diskutiert – seit Jahren ein Antrag der Grünen leider noch bei Ihnen in der Schublade, ein Antrag, der verlangt, dass dieses Trinkwasserproblem im Zusammenhang mit Bleirohren endlich legistisch angegangen und zugunsten der MieterInnen geregelt wird.

Jetzt habe ich einige dieser Kritikpunkte vorgetragen. Wir hätten in diesem Gesetz noch die Möglichkeit gehabt, auch bei den Maklergebühren und bei den Kautionen Verbesserungen für die MieterInnen und teilweise auch für die Vermieter zu verankern. Unsere Anträge gingen in diese Richtung – sie wurden aber leider nicht berücksichtigt.

Ein anderes altes Anliegen, das leider auch durch diese Wohnrechtsnovelle nicht be­handelt wird, ist die Frage der Richtwertzinse mit der Klärung und der Transparenz der Zu- und Abschläge. Wir haben schon oft darüber gesprochen: Wir haben totes Recht. De facto gilt der Richtwertzins. Es gibt laut Gesetz Zu- und Abschläge, nur ist es nicht genau definiert. Es ist nicht definiert, bei welchem Zu- und bei welchem Abschlag sich die Miethöhe um wie viel ändern muss. Das ist Intransparenz.

Ich habe daher schon lange vorgeschlagen: Definieren wir die Zu- und Abschläge, machen wir endlich aus diesem toten Gesetz eine mieternahe, eine mieterfreundliche Regelung! Aber auch das haben Sie in Ihrer Mietrechtsnovelle nicht berücksichtig. Deshalb werden Sie verstehen, dass, obwohl ich auch einiges positive Aspekte sehe, die Bilanz für mich schlussendlich negativ bleibt und wir deshalb diese Wohnrechts­novelle ablehnen müssen.

Ich möchte vielleicht noch zwei, drei Bemerkungen formaler Natur anfügen – ich habe schon mit dem zuständigen Herrn im Justizressort gesprochen –: Sie müssen auch in der Einleitung ein bisschen etwas ändern. Da haben Sie ein falsches Zitat, es sind da einige Kleinigkeiten nicht korrekt, weil Sie das Handelsrechtsänderungsgesetz nicht einbezogen haben. Das deutet darauf hin, dass dieses Mietrecht bereits so lange in Diskussion ist, dass man schon den Überblick verloren hat.

Wir haben ja – Frau Ministerin, da ist ja unser beider Leid – die Mietrechtsnovelle – so denke ich – mindestens schon eineinhalb Jahre lang in Verhandlung. Ich vergesse


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